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Dringlichkeitsantrag zur Wingerstrasse 21

Vorlagentyp: OFGRÜNECDUSPDLINKE
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Wingerstrasse 21 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, umgehend folgende Schritte einzuleiten: Die Arbeiten an der Liegenschaft Wingerstraße 21 werden ab sofort dauerhaft durch die zuständigen Ämter auf Leitungsebene überwacht. Sofortige Beseitigung und Abdichtung sämtlicher offener Dachbereiche. Sofortige, fachgerechte Verhinderung weiteren Wassereintrittes in das Wohngebäude, von oben, den Seiten und unten. Ab sofort Kontrolle der Wirkung der auferlegten Maßnahmen. Sofortige Beseitigung der eingetretenen Schäden an der Bausubstanz und des eingedrungenen Wassers, Baustopp bis zur endgültigen Beseitigung. Im Falle des Nichttätigwerdens der "Investoren" sofortiger Baustopp und Ersatzvornahme mit Behebung der oben genannten Schäden durch Fachfirmen. Überprüfung der Qualifikation der Bauleiter. Überprüfung der Einhaltung der Mindeststandards an diesem Bauvorhaben durch den Zoll in Amtshilfe. Begründung: Bereits Mitte Dezember wurde den "Investoren" eine Frist bis zum 18.12.2015 gesetzt, die durch den Dachabriss entstandenen Schäden zu beseitigen. Diese Frist wurde bis zum 22.12.2015 (2 Tage vor Weihnachten) verlängert. Nach nun fast einem Monat kam es in der Liegenschaft durch eingesickertes Regenwasser in der zwei Etagen unter dem abgerissenen Dach befindlichen Wohnung zur Ablösung mind. der halben Decke mit Tapete und darunterliegendem Putz bis auf die tragende Decke. Das betroffene Zimmer ist feucht und fängt an zu modern. Andere, weiter entfernt liegende Wohnungen sind auch bereits durch den Wasserschaden betroffen. Auch aus dem Keller, in den ablaufendes Wasser geleitet wird, dringt Feuchtigkeit, ja Nässe in das Haus ein. Das Wohnen ist mittelfristig nicht mehr zumutbar. Die Verantwortlichen in dieser Stadt können dies nicht sehenden Auges zulassen mit der Begründung, in der "Wingertstrasse sei alles in Ordnung".

Inhalt

Antrag vom 13.01.2016, OF 547/4

Betreff: Dringlichkeitsantrag zur Wingerstrasse 21 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, umgehend folgende Schritte einzuleiten: Die Arbeiten an der Liegenschaft Wingerstraße 21 werden ab sofort dauerhaft durch die zuständigen Ämter auf Leitungsebene überwacht. Sofortige Beseitigung und Abdichtung sämtlicher offener Dachbereiche. Sofortige, fachgerechte Verhinderung weiteren Wassereintrittes in das Wohngebäude, von oben, den Seiten und unten. Ab sofort Kontrolle der Wirkung der auferlegten Maßnahmen. Sofortige Beseitigung der eingetretenen Schäden an der Bausubstanz und des eingedrungenen Wassers, Baustopp bis zur endgültigen Beseitigung. Im Falle des Nichttätigwerdens der "Investoren" sofortiger Baustopp und Ersatzvornahme mit Behebung der oben genannten Schäden durch Fachfirmen. Überprüfung der Qualifikation der Bauleiter. Überprüfung der Einhaltung der Mindeststandards an diesem Bauvorhaben durch den Zoll in Amtshilfe.

Begründung: Bereits Mitte Dezember wurde den "Investoren" eine Frist bis zum 18.12.2015 gesetzt, die durch den Dachabriss entstandenen Schäden zu beseitigen. Diese Frist wurde bis zum 22.12.2015 (2 Tage vor Weihnachten) verlängert. Nach nun fast einem Monat kam es in der Liegenschaft durch eingesickertes Regenwasser in der zwei Etagen unter dem abgerissenen Dach befindlichen Wohnung zur Ablösung mind. der halben Decke mit Tapete und darunterliegendem Putz bis auf die tragende Decke. Das betroffene Zimmer ist feucht und fängt an zu modern. Andere, weiter entfernt liegende Wohnungen sind auch bereits durch den Wasserschaden betroffen. Auch aus dem Keller, in den ablaufendes Wasser geleitet wird, dringt Feuchtigkeit, ja Nässe in das Haus ein. Das Wohnen ist mittelfristig nicht mehr zumutbar. Die Verantwortlichen in dieser Stadt können dies nicht sehenden Auges zulassen mit der Begründung, in der "Wingertstrasse sei alles in Ordnung".Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2016OMOM 4871Dringlichkeitsantrag zur Wingertstraße 21Direktanregung
  2. 13. Januar 2016Sie sind hier
    OFOF 547/4Dringlichkeitsantrag zur Wingerstrasse 21
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
  3. 11. April 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 606Dringlichkeitsantrag zur Wingertstraße 21Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 47 · 12.01.2016
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4871 2016 Die Vorlage OF 547/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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