Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung Kreuzung Nordring /Landgraben
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Im gegenwärtigen Ausbauzustand wird die Kreuzung den in sie gestellten Anforderungen nicht gerecht.
Inhalt
Antrag vom 06.11.2009, OF 544/16
Betreff:
Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung Kreuzung Nordring /Landgraben
Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt,
geeignete Maßnahmen zu veranlassen, die Verkehrssicherheit an o.g. Kreuzung, künftig offizieller Schulweg für fast alle Grundschulkinder, die zur ausgelagerten Landgrabenschule auf das Gelände des TV Bergen-Enkheim gehen, deutlich zu erhöhen.
Zu beachten sind dabei zwei unterschiedliche Aspekte:
- Die Kreuzung birgt für die Kinder ein erhöhtes Risiko:
Der dort befindliche Fußgängerüberweg ist meist auf der südlichen Seite bis zur Markierung des Überweges "zugeparkt“, was dazu führt, dass Grundschulkinder die Straße an den Autos vorbei nur unzureichend einsehen können. Hier wäre eine geeignete Maßnahme notwendig, die das –bisher legale- Parken nahe am Fußgängerüberweg nachhaltig verhindert.
- Für Autofahrer, die aus südlicher Richtung vom Landgraben her kommen, ist beim Abbiegen in den Nordring die Einsichtnahme in den Nordring (insbesondere nach links)
derart schlecht, dass PKW- Fahrer erst in den Nordring einsehen können, wenn sie schon fast mittig auf der Kreuzung stehen.
Die Situation verschärft sich künftig noch, wenn größere Mengen sehr junger Schulkinder auf dieser Kreuzung die Aufmerksamkeit der Fahrer fordern. Hier würde ggf. ein Spiegel die Situation deutlich verbessern.
Begründung:
Im gegenwärtigen Ausbauzustand wird die Kreuzung den in sie gestellten Anforderungen nicht gerecht.
Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2009Sie sind hierOFOF 544/16Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung Kreuzung Nordring /LandgrabenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2009OMOM 3757Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung an der Kreuzung Nordring /LandgrabenDirektanregung
- 14. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 187Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung an der Kreuzung Nordring /LandgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme