Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße
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Henriette-Fürth-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.09.2026.
- Warum soll das Bauvorhaben in der Henriette-Fürth-Straße nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen und somit objektiv rechtwidrig sein und ist die schulische Kapazität wirklich ausreichend?26.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkerweiterung Günthersburgpark27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-MailBegründung
Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 349/12 OBR 6; ST 1312/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße (an der Freiwilligen Feuerwehr) als Kaphaltestelle zu planen und entsprechend auszubauen und somit weitere Parkplätze in der Straße "Zur Frankenfurf' ausweisen zu können. Die in der ST 1312 aus 2012 dargelegte Planung als Fahrbahnrandhaltestelle wird nicht weiter verfolgt. Begründung: Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und Vertretern der VGF und traffiQ wurde einvernehmlich festgelegt, dass die oben genannte Bushaltestelle als Kaphaltestelle ausgebaut wird, um so weitere Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zu schaffen. Der Ortsbeirat lehnt die in der ST 1312 aus 2012 getroffene Stellungnahme hinsichtlich der Ausbauvariante ab und möchte den entsprechenden Ausbau der Haltestelle als Kaphaitestelle.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2012, OF 543/6
Betreff: Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 349/12 OBR 6; ST 1312/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße (an der Freiwilligen Feuerwehr) als Kaphaltestelle zu planen und entsprechend auszubauen und somit weitere Parkplätze in der Straße "Zur Frankenfurf' ausweisen zu können. Die in der ST 1312 aus 2012 dargelegte Planung als Fahrbahnrandhaltestelle wird nicht weiter verfolgt.
Begründung: Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und Vertretern der VGF und traffiQ wurde einvernehmlich festgelegt, dass die oben genannte Bushaltestelle als Kaphaltestelle ausgebaut wird, um so weitere Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zu schaffen. Der Ortsbeirat lehnt die in der ST 1312 aus 2012 getroffene Stellungnahme hinsichtlich der Ausbauvariante ab und möchte den entsprechenden Ausbau der Haltestelle als Kaphaitestelle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2010OMOM 4193Haltestelle Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung
- 19. Juli 2010STST 1019Haltestelle Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
- 29. März 2012OFOF 349/6Bushaltestelle Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012VV 349Bushaltestelle Henriette-Fürth-StraßeAnfrage
- 17. August 2012STST 1312Bushaltestelle Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
- 23. Oktober 2012Sie sind hierOFOF 543/6Bushaltestelle Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2012OMOM 1630Bushaltestelle Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 142 WochenSTST 118Bushaltestelle Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme