Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße
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Alte Riedbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Prüfen und berichten, ob die Bushaltestellen in Kalbach überdacht werden können04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Flüssiger Busverkehr an der Alten Riedbergstraße durch Fahrbahnmarkierungen27.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrradständer Talstraße/Ecke Alte Riedbergstraße21.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Alte Riedbergstraße per E-MailBegründung
öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Sicherheitsmängel an der im Juli 2015 fertiggestellten Grünanlage vor dem Reiterhof Alte Riedbergstraße zu prüfen, ob die scharfkantigen eisernen Begrenzungen des öffentlichen Spazierwegs nicht aufwendig nachgebessert sondern ersatzlos entfernt werden. Im Übrigen wird um Information gebeten, warum bei der Auftragsvergabe die Sicherheitskriterien für bauliche Anlagen in öffentlichen städtischen Grünflächen ohne Beachtung geblieben sind. Begründung: Die Grundlagen der Planung zur öffentlichen Grünanlage am Reiterhof wurden 2011 und 2012 mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Allerdings ist das Detail der Einfassung eines Wegeabschnitts mit Metallblechen dem Ortsbeirat vorenthalten worden. Die künstlerische Bedeutung dieser rostigen Metallbleche ist für den Ortsbeirat nicht erkennbar, allerdings fällt sofort die scharfkantige und damit gefährliche Ausführung der Wegebegrenzung ins Auge. Es bleibt unverständlich, wie eine Ausführung, deren Gefährlichkeit jedem ersichtlich ist, in Auftrag gegeben wurde. Eine ersatzlose Entfernung dürfte für die Gestaltung der Grünanlage nur positiv sein. Weder die Verlängerung der seit sechs Monaten vorgenommenen Absperrung noch eine teure Nachbesserung ist für den Ortsbeirat vertretbar.
Inhalt
Antrag vom 09.01.2016, OF 529/12
Betreff: Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Sicherheitsmängel an der im Juli 2015 fertiggestellten Grünanlage vor dem Reiterhof Alte Riedbergstraße zu prüfen, ob die scharfkantigen eisernen Begrenzungen des öffentlichen Spazierwegs nicht aufwendig nachgebessert sondern ersatzlos entfernt werden. Im Übrigen wird um Information gebeten, warum bei der Auftragsvergabe die Sicherheitskriterien für bauliche Anlagen in öffentlichen städtischen Grünflächen ohne Beachtung geblieben sind.
Begründung: Die Grundlagen der Planung zur öffentlichen Grünanlage am Reiterhof wurden 2011 und 2012 mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Allerdings ist das Detail der Einfassung eines Wegeabschnitts mit Metallblechen dem Ortsbeirat vorenthalten worden. Die künstlerische Bedeutung dieser rostigen Metallbleche ist für den Ortsbeirat nicht erkennbar, allerdings fällt sofort die scharfkantige und damit gefährliche Ausführung der Wegebegrenzung ins Auge. Es bleibt unverständlich, wie eine Ausführung, deren Gefährlichkeit jedem ersichtlich ist, in Auftrag gegeben wurde. Eine ersatzlose Entfernung dürfte für die Gestaltung der Grünanlage nur positiv sein. Weder die Verlängerung der seit sechs Monaten vorgenommenen Absperrung noch eine teure Nachbesserung ist für den Ortsbeirat vertretbar.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2016Sie sind hierOFOF 529/12Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte RiedbergstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2016OMOM 4985Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte RiedbergstraßeDirektanregung
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 695Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte RiedbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme