Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Ginnheimer Landstraße 209 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209 die Verstöße gegen das dort herrschende absolute Halteverbot verstärkt zu überwachen und entsprechend zu ahnden. Begründung: An der betreffenden Stelle münden die Straßen Alt Ginnheim, Füllerstraße und Ginnheimer Landstraße ineinander. Parken ist lediglich auf der in südlicher Fahrtrichtung linken Straßenseite gestattet. Jedoch wird trotz des Halteverbotes an dieser Stelle auch rechts geparkt. Dies führt nicht nur zu Konfliktsituationen der Verkehrkehrsteilnehmer untereinander, sondern behindert auch die Kinder auf dem Schulweg in die Diesterwegschule, alle anderen Fußgänger und Menschen mit Rollstühlen und Kinderwagen, da durch die parkenden Fahrzeuge auf dem Gehweg eine Engstelle entsteht.
Inhalt
Antrag vom 21.11.2012, OF 501/9
Betreff: Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209 die Verstöße gegen das dort herrschende absolute Halteverbot verstärkt zu überwachen und entsprechend zu ahnden.
Begründung: An der betreffenden Stelle münden die Straßen Alt Ginnheim, Füllerstraße und Ginnheimer Landstraße ineinander. Parken ist lediglich auf der in südlicher Fahrtrichtung linken Straßenseite gestattet. Jedoch wird trotz des Halteverbotes an dieser Stelle auch rechts geparkt. Dies führt nicht nur zu Konfliktsituationen der Verkehrkehrsteilnehmer untereinander, sondern behindert auch die Kinder auf dem Schulweg in die Diesterwegschule, alle anderen Fußgänger und Menschen mit Rollstühlen und Kinderwagen, da durch die parkenden Fahrzeuge auf dem Gehweg eine Engstelle entsteht.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2012Sie sind hierOFOF 501/9Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 6. Dezember 2012OMOM 1815Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209Direktanregung
- 11. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 222Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und LINKE.