Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209
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Alt-Ginnheim — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- „Storze Gässchen“ – Benennung einer Straße/Gasse12.10.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Informationstafeln zum 100-jährigen Jubiläum der Siedlung Höhenblick20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radständer am Ginnheimer Kirchplatz18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Ginnheim per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1815 entstanden aus Vorlage: OF 501/9 vom 21.11.2012
Betreff: Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209 Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209 die Verstöße gegen das dort herrschende absolute Halteverbot verstärkt zu überwachen und entsprechend zu ahnden.
Begründung: An der betreffenden Stelle münden die Straßen Alt-Ginnheim, Füllerstraße und Ginnheimer Landstraße ineinander. Parken ist lediglich auf der in südlicher Fahrtrichtung linken Straßenseite gestattet. Jedoch wird trotz des Halteverbotes an dieser Stelle auch rechts geparkt. Dies führt nicht nur zu Konfliktsituationen der Verkehrsteilnehmer untereinander, sondern behindert auch die Kinder auf dem Schulweg in die Diesterwegschule sowie alle anderen Fußgänger und Menschen mit Rollstühlen und Kinderwagen, da durch die parkenden Fahrzeuge auf dem Gehweg eine Engstelle entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2012OFOF 501/9Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 6. Dezember 2012Sie sind hierOMOM 1815Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209Direktanregung
- 11. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 222Parkplatzsituation vor dem Haus Ginnheimer Landstraße 209Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats