Wird das Mitwirkungsrecht der Ortsbeiräte durch das aktuelle Vorgehen des Magistrates ad absurdum geführt?
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Antrag vom 25.01.2004, OF 501/7
Betreff:
Wird das Mitwirkungsrecht der Ortsbeiräte durch das aktuelle Vorgehen des Magistrates ad absurdum geführt?
Bedauerlicherweise entspricht es der Tatsache, dass den Fraktionen im Ortsbeirat 7 das Bäderkonzept offiziell erst mit dem Versandpaket Nr. 2 vom 21. Januar 2004 (Posteingang: Freitag, 23.Januar 2004) geschickt und gleichzeitig die Magistratsvorlage M 14 zur Verabschiedung dieses Bäderkonzeptes zur "Mitwirkung" beigelegt wurde. Regulärer(!) Antragsschluss zur beschlussfassenden Ortsbeiratssitzung am 10.02.04, auf der die M 14 verabschiedet werden soll, ist Dienstag, 27. Januar 2004, 9.00 Uhr.
Damit wurde dem Ortsbeirat 7 immerhin 1 1/2 Werktage Zeit zur Stellungnahme über das Bäderkonzept gelassen!
Trotz dieser Tatsache muss sich der Ortsbeirat 7 gleichwohl noch glücklich schätzen, überhaupt noch in dieser Sache gefragt zu werden, da bekannter weise der Ortsbeirat 6 noch nicht einmal die Möglichkeit hatte, in Sachen Bäderkonzept informiert zuwerden geschweige denn überhaupt eine Stellungnahme abzugeben. So ist der Vertrag zwischen der Bäder-Betriebe Frankfurt GmbH (BBF) und dem Sindlinger Schwimmclub zwecks Übernahme der Betriebsleitung des Hallenbades in Höchst am 13- Januar 2004 unterzeichnet worden. Am 13. Januar 2004 tagte auch der Ortsbeirat 6, der Anträge zum Thema vorliegen hatte. Kurz vor Sitzungsbeginn "sickerte" diese Information durch (vergleiche FNP v. 14.01.04 und 15.01.04). Nebenher: Das Bäderkonzept ist übrigens bisher noch nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden!
Auch wenn anscheinend die Bäder-Betriebe Frankfurt GmbH (BBF) als eigenständige "Firma" fungiert, mit dem Sportdezernent Achim Vandreike als Aufsichtsratsvorsitzenden an der Spitze, so bleibt die Stadt Frankfurt am Main in der Pflicht, den Bürgerinnen und Bürgern respektive ihren Vertreterinnen in den Ortsbeiräten eine Mitwirkung bzw. Anhörungsrecht zu ermöglichen (siehe § 82 der HGO-Hessische Gemeindeordnung). So ist die Äußerung der Oberbürgermeisterin Petra Roth (vergleiche FNP v- 19.01 2004 - "OB kritisiert Ortsbeirat") "Die Entscheidung über die Privatisierung liege in der Hand des Magistrates - der Ortsbeirat habe dabei kein Anhörungsrecht" - nach der HGO nicht nachvollziehbar und zurückzuweisen. Dies vorausgesetzt, fordern wir den Magistrat der Stadt Frankfurt auf:
- Das Mitspracherecht der Ortsbeiräte nach HGO § 82 zu beachten und umzusetzen.
- Den Ortsbeiräten genug Zeit zu lassen, um sich mit den Magistratsvorlagen inhaltlich auseinander zu setzen.
Antragstellende Fraktion: GRÜNE FDPHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2004, M 14 Zuständige Ortsbeiräte: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2004MM 14Frankfurter Bäderkonzept 2004 Leitlinien 2010Magistratsvortrag
- 25. Januar 2004Sie sind hierOFOF 501/7Wird das Mitwirkungsrecht der Ortsbeiräte durch das aktuelle Vorgehen des Magistrates ad absurdum geführt?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FDP, RÖDELHEIMER und fraktionslos gegen REP (=Ablehnung) zu 3. 3 SPD, 1 CDU, REP und fraktionslos gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD, 4 CDU und RÖDELHEIMER zu 4. Einstimmige Annahme