Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Konstablerwache Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache werden demontiert. Der Magistrat verzichtet auf eine Modernisierung der Anlage. Begründung: Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist ein umstrittenes Thema. Der Magistrat hat sich jüngst dazu entschlossen, weitere Videokameras am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache zu installieren. Die Anlage an der Konstablerwache soll zudem modernisiert werden. Doch bisher haben weder der Magistrat noch der Polizeipräsident eindeutig belegen können, dass die bestehenden Videoanlagen signifikant dazu beigetragen haben, Straftaten zu verhindern oder solche aufzuklären. Laut der Frankfurter Polizei hat sich die Kriminalität an der Konstablerwache deutlich verringert bzw. sich verlagert. Gleichzeitig taugt laut Polizei die Bildqualität der im Jahr 2001 installierten Anlage schon lange nicht mehr zur Identifizierung von Kriminellen. Diese widersprüchlichen Aussagen machen deutlich, dass die Anlagen keinen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung an diesem Ort leisten. Aber sie stellen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung unbescholtener Menschen dar. Deswegen gehören sie dort abmontiert und nicht modernisiert.
Inhalt
Antrag vom 23.01.2018, OF 499/1
Betreff: Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Videoüberwachungsanlagen an der Konstablerwache werden demontiert. Der Magistrat verzichtet auf eine Modernisierung der Anlage.
Begründung: Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ist ein umstrittenes Thema. Der Magistrat hat sich jüngst dazu entschlossen, weitere Videokameras am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache zu installieren. Die Anlage an der Konstablerwache soll zudem modernisiert werden. Doch bisher haben weder der Magistrat noch der Polizeipräsident eindeutig belegen können, dass die bestehenden Videoanlagen signifikant dazu beigetragen haben, Straftaten zu verhindern oder solche aufzuklären. Laut der Frankfurter Polizei hat sich die Kriminalität an der Konstablerwache deutlich verringert bzw. sich verlagert. Gleichzeitig taugt laut Polizei die Bildqualität der im Jahr 2001 installierten Anlage schon lange nicht mehr zur Identifizierung von Kriminellen. Diese widersprüchlichen Aussagen machen deutlich, dass die Anlagen keinen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung an diesem Ort leisten. Aber sie stellen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung unbescholtener Menschen dar. Deswegen gehören sie dort abmontiert und nicht modernisiert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 264 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2017MM 264Neuinstallation fest installierter Anlagen zur Bildübertragung an den Standorten Hauptbahnhof/Taunusstraße und Hauptwache und Test mobiler Anlagen zur Bildübertragung im Allerheiligenviertel sowie technische Modernisierung vorhandener fest installierter AMagistratsvortrag
- 23. Januar 2018OAOA 218Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 264Anregung
- 23. Januar 2018Sie sind hierOFOF 499/1Videoüberwachungsanlagen an der KonstablerwacheOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD und CDU (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD und CDU (= Ablehnung)