Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen -…
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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim
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- Georg-Wolff-Straße
- Gerningstraße
- Habelstraße
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- Heddernheimer Landstraße
- Herborner Straße
- Hessestraße
- In der Römerstadt
- Kastellstraße
- Nassauer Straße
- Nistergasse
- Oranienstraße
- Severusstraße
- Wörbachstraße
- Antoninusstraße
- Augustusstraße
- Bendelgasse
- Alt-Heddernheim
- Brühlstraße
- Cohausenstraße
- Diezer Straße
- Dillenburger Straße
- Dillgasse
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- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Grünflächen und Sitzgelegenheiten an der Titusstraße - Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität10.05.2022 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Cohausenstraße per E-MailBegründung
hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten:
- Der Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim[1], der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird Umrüstgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen.
- Zur Abrundung des Umrüstgebietes und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mitaufgenommen: Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße.
- Nach Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße.
- Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim) gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der angrenzenden Bebauung.
- Es werden zunächst die Gasleuchten in Frankfurt ausgetauscht, die Charakter und Form nicht behalten sollen, um in der so gewonnenen Zeit (ohne, dass auf CO2-Einsparungen verzichtet werden müsste) das Erscheinungsbild der LED-Lampen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern besser an die alten Gaslampen annähern zu können. [1]. Dieses Gebiet beinhaltet nach der M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6-Ende und 11-Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Marc-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelsweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Marc-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße Cohausenstraße bis Habelstraße Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung dauerhaft erhalten bleiben.
Inhalt
Antrag vom 17.07.2014, OF 497/8
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten:
- Der Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim[1], der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird Umrüstgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen.
- Zur Abrundung des Umrüstgebietes und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mitaufgenommen: Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße.
- Nach Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße.
- Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim) gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der angrenzenden Bebauung.
- Es werden zunächst die Gasleuchten in Frankfurt ausgetauscht, die Charakter und Form nicht behalten sollen, um in der so gewonnenen Zeit (ohne, dass auf CO2-Einsparungen verzichtet werden müsste) das Erscheinungsbild der LED-Lampen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern besser an die alten Gaslampen annähern zu können. [1]. Dieses Gebiet beinhaltet nach der M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6-Ende und 11-Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Marc-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelsweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Marc-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße Cohausenstraße bis Habelstraße Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung dauerhaft erhalten bleiben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2014OAOA 538Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Vortrag des Magistrats vomAnregung
- 17. Juli 2014Sie sind hierOFOF 497/8Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von HeddernheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 270Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. zu Ziffern 1 und 2 der Vorlage: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3 bis 6 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 5. zu Ziffern 1 bis 4 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu Ziffer 5 der Vorlage: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER