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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen -…

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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim

Vorlagentyp: OFGRÜNE
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten:

  1. Der Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim[1], der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird Umrüstgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen.
  2. Zur Abrundung des Umrüstgebietes und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mitaufgenommen: Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße.
  3. Nach Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße.
  4. Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim) gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der angrenzenden Bebauung.
  5. Es werden zunächst die Gasleuchten in Frankfurt ausgetauscht, die Charakter und Form nicht behalten sollen, um in der so gewonnenen Zeit (ohne, dass auf CO2-Einsparungen verzichtet werden müsste) das Erscheinungsbild der LED-Lampen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern besser an die alten Gaslampen annähern zu können. [1]. Dieses Gebiet beinhaltet nach der M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6-Ende und 11-Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Marc-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelsweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Marc-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße Cohausenstraße bis Habelstraße Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung dauerhaft erhalten bleiben.

Inhalt

Antrag vom 17.07.2014, OF 497/8

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten:

  1. Der Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim[1], der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird Umrüstgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen.
  2. Zur Abrundung des Umrüstgebietes und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mitaufgenommen: Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße.
  3. Nach Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße.
  4. Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim) gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der angrenzenden Bebauung.
  5. Es werden zunächst die Gasleuchten in Frankfurt ausgetauscht, die Charakter und Form nicht behalten sollen, um in der so gewonnenen Zeit (ohne, dass auf CO2-Einsparungen verzichtet werden müsste) das Erscheinungsbild der LED-Lampen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern besser an die alten Gaslampen annähern zu können. [1]. Dieses Gebiet beinhaltet nach der M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6-Ende und 11-Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Marc-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelsweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Marc-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße Cohausenstraße bis Habelstraße Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung dauerhaft erhalten bleiben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juli 2014OAOA 538Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Vortrag des Magistrats vomAnregung
  2. 17. Juli 2014Sie sind hier
    OFOF 497/8Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 16. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 270Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von HeddernheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 32 · 17.07.2014
TO I, TOP 4
Angenommen
Anregung OA 536 2014 Anregung OA 537 2014 Anregung OA 538 2014 1. Die Vorlage M 69 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 478/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 497/8 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 479/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 493/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 497/8 werden als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. b) Ziffer 5 der Vorlage wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFreie WählerFDP
Ablehnung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDFreie WählerFDP
Ablehnung:
Grüne
zu 4)
Zustimmung:
SPDFreie WählerFDP
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Freie Wähler
zu 5)
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. zu Ziffern 1 und 2 der Vorlage: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3 bis 6 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 5. zu Ziffern 1 bis 4 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu Ziffer 5 der Vorlage: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

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