Geschwindigkeitsübertretungen in der Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen durchsetzen!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Lärm- und Abgasbelästigung, die vom regen Durchgangsverkehr auf der Speicherstraße ausgeht, ist laut Aussage von Bewohnerinnen und Bewohnern des nördlichen Westhafens so groß, daß Schlafen nur bei geschlossenem Fenster möglich ist. Vor allem die große Anzahl von Lastwagen und anderen Nutzfahrzeugen mit schweren Dieselmotoren verursachen einen erhöhten Lärmpegel und lassen teilweise Wände erzittern. Diese unangenehme Situation ist nicht nur auf die Tageszeit beschränkt, sondern reicht bisweilen bis tief in die Nacht. Auch an Sonntagen soll die Straße rege von Misch- und Lastwagen genutzt werden. Der Magistrat hat in mehreren Stellungnahmen (B 469 vom 0.06.2003 und ST 1520 vom 19.09.2007) darauf hingewiesen, daß für ihn weder eine zeitweise Sperrung der Speicherstraße noch ein nächtliches Fahrverbot von LKWs in Frage kommt. Trotz anderslautender Darstellung des Magistrates wird von den Anwohnern der Speicherstraße auch weiterhin von Rasserein und einem regen LKW-Verkehr auch am Wochenende berichtet. Dies vorangestellt wird der Magistrat gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen im genannten Bereich durchzuführen und dem Ortsbeirat die Meßergebnisse zu präsentieren, sowie mit Hilfe von Kontrollen die Einhaltung des Fahrverbotes für LKWs an Sonn- und Feiertagen zu den vom Magistrat genannten Zeiten durchzusetzen.
Inhalt
Antrag vom 05.02.2009, OF 494/1
Betreff:
Geschwindigkeitsübertretungen in der Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen durchsetzen!
Die Lärm- und Abgasbelästigung, die vom regen Durchgangsverkehr auf der Speicherstraße ausgeht, ist laut Aussage von Bewohnerinnen und Bewohnern des nördlichen Westhafens so groß, daß Schlafen nur bei geschlossenem Fenster möglich ist. Vor allem die große Anzahl von Lastwagen und anderen Nutzfahrzeugen mit schweren Dieselmotoren verursachen einen erhöhten Lärmpegel und lassen teilweise Wände erzittern. Diese unangenehme Situation ist nicht nur auf die Tageszeit beschränkt, sondern reicht bisweilen bis tief in die Nacht. Auch an Sonntagen soll die Straße rege von Misch- und Lastwagen genutzt werden.
Der Magistrat hat in mehreren Stellungnahmen (B 469 vom 0.06.2003 und ST 1520 vom 19.09.2007) darauf hingewiesen, daß für ihn weder eine zeitweise Sperrung der Speicherstraße noch ein nächtliches Fahrverbot von LKWs in Frage kommt.
Trotz anderslautender Darstellung des Magistrates wird von den Anwohnern der Speicherstraße auch weiterhin von Rasserein und einem regen LKW-Verkehr auch am Wochenende berichtet.
Dies vorangestellt wird der Magistrat gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert,
Geschwindigkeitskontrollen im genannten Bereich durchzuführen und dem Ortsbeirat die Meßergebnisse zu präsentieren, sowie
mit Hilfe von Kontrollen die Einhaltung des Fahrverbotes für LKWs an Sonn- und Feiertagen zu den vom Magistrat genannten Zeiten durchzusetzen.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2009Sie sind hierOFOF 494/1Geschwindigkeitsübertretungen in der Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen durchsetzen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2009OMOM 3004Geschwindigkeitsübertretungen in der Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen durchsetzen!Direktanregung
- 5. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 837Geschwindigkeitsübertretungen in der Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen durchsetzen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme