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Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung gebeten, Verbesserungsvorschläge für die Neubauplanung des Lidl in Gallus zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben klimagerecht und anwohnerfreundlich zu gestalten. Die Vorschläge beinhalten unter anderem die Verwendung nachhaltiger Baustoffe und die Planung im Passivhausstandard.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen:

Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 07.06.2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen.

Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding.

Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z.B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die LKW-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Auch die Äußerungen, man wolle nun schnell bauen, weitere Verzögerungen vermeiden und so gut wie keine Planänderungen mehr vornehmen, stieß auf deutliche Kritik.

Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen:

  1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden.
  2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude.
  3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück.
  4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist.
  5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucher*innen der Gewerbeflächen.
  6. Überdachung eines Großteils der erdgeschossigen Parkplatzflächen unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung (Belichtung, Belüftung).
  7. Intensive Begrünung der Flachdachflächen über Erdgeschoss im Innenhofbereich zwischen der blockrandständigen Wohnbebauung mit Sträuchern, kleinwüchsigen Bäumen, Wegen und Spielflächen und Nutzbarmachung für die Bewohner*innen analog der umgebenden Bebauung, z.B. Aldi/REWE gegenüber der Mainzer Landstraße.

Die entsprechenden Vorgaben und Satzungen der Stadt Frankfurt sind einzuhalten.

Konkrete Vorschläge zu konstruktiven Anpassungen des Tragwerks sowie der Nutzung leichter und nachhaltiger Baumaterialien unter Berücksichtigung der maximalen Höhen und Vermeidung tieferen Aushubs und einer Grundwasserhaltung wurden unterbreitet.

  1. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung.
  2. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden.
  3. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße.

Begründung

Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 07.06.2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z.B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die LKW-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Auch die Äußerungen, man wolle nun schnell bauen, weitere Verzögerungen vermeiden und so gut wie keine Planänderungen mehr vornehmen, stieß auf deutliche Kritik. Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen:

  1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden.
  2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude.
  3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück.
  4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist.
  5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucher*innen der Gewerbeflächen.
  6. Überdachung eines Großteils der erdgeschossigen Parkplatzflächen unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung (Belichtung, Belüftung).
  7. Intensive Begrünung der Flachdachflächen über Erdgeschoss im Innenhofbereich zwischen der blockrandständigen Wohnbebauung mit Sträuchern, kleinwüchsigen Bäumen, Wegen und Spielflächen und Nutzbarmachung für die Bewohner*innen analog der umgebenden Bebauung, z.B. Aldi/REWE gegenüber der Mainzer Landstraße. Die entsprechenden Vorgaben und Satzungen der Stadt Frankfurt sind einzuhalten. Konkrete Vorschläge zu konstruktiven Anpassungen des Tragwerks sowie der Nutzung leichter und nachhaltiger Baumaterialien unter Berücksichtigung der maximalen Höhen und Vermeidung tieferen Aushubs und einer Grundwasserhaltung wurden unterbreitet.
  8. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung.
  9. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden.
  10. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2022Sie sind hier
    OFOF 493/1Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Juni 2022OAOA 207Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestaltenAnregung
  3. 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 421Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung OA 207 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Den ersten beiden Absätzen sowie den Ziffern 1., 2., 3., 4., 5., 8., 9. und 10. der Vorlage OF 493/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Dem dritten Absatz wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. 4. Die Ziffern 6. und 7. werden abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / Ziffer 1., 2., 3., 5., 8., 9. und 10)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / Ziffer 4)
Zustimmung:
GrüneLinkeDie Partei
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Enthaltung:
SPD
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4 / Ziffer 6. und 7)
Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
GrüneLinkeDie Partei
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. die ersten beiden Absätze sowie die Ziffern 1., 2., 3., 5., 8., 9. und 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Ziffer 6. und 7.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)

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