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Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt

Vorlagentyp: OFSPDCDU
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. In den Einfamilienhäusern der Nordweststadt wurden die neuen Messgeräte ab 2013 eingebaut und haben dazu geführt, dass in vielen Fällen es zu mehr als einem doppelten Mehrverbrauch von Wärme, in einigen Fällen sogar ein zehnfacher Mehrverbrauch gekommen ist. Die Mainova hat diesen erheblichen Mehrverbrauch gegenüber den Betroffenen bisher nicht plausibel erklären können. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der Mainova auf folgendes hinzuwirken bzw. beantworten zu lassen:

  1. Wann wird die Mainova die betroffenen Mieter wie zugesagt in einer Veranstaltung informieren?
  2. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert?
  3. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen?
  4. Wieviele Einsprüche hat es seit Einführung der neuen Messtechnik zu den Abrechnungen gegeben?
  5. Seit wann war es absehbar, dass die neue Messtechnik eine erhebliche Steigerung des Wärmeverbrauchs zur Folge haben würde?
  6. Könnte die Mainova vor dem Hintergrund der erheblichen Diskrepanzen im Wärmeverbrauch den Kunden gegenüber 6.1 zunächst nur eine 20% Steigerung gegenüber dem Durchschnitt des Wärmeverbrauchs der letzten fünf Jahre in Rechnung stellen, bis die Ursachen für die bisher nicht plausiblen Steigerungen im Wärmeverbrauch geklärt sind, 6.2 die Nachzahlungen auf mehrere Jahre verteilen? 6.3 Wie sieht die von der Mainova angebotene Kulanzregelung für Mieter bzw. Eigentümer aus?
  7. In welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen?

Inhalt

Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8

Betreff: Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. In den Einfamilienhäusern der Nordweststadt wurden die neuen Messgeräte ab 2013 eingebaut und haben dazu geführt, dass in vielen Fällen es zu mehr als einem doppelten Mehrverbrauch von Wärme, in einigen Fällen sogar ein zehnfacher Mehrverbrauch gekommen ist. Die Mainova hat diesen erheblichen Mehrverbrauch gegenüber den Betroffenen bisher nicht plausibel erklären können. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der Mainova auf folgendes hinzuwirken bzw. beantworten zu lassen:

  1. Wann wird die Mainova die betroffenen Mieter wie zugesagt in einer Veranstaltung informieren?
  2. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert?
  3. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen?
  4. Wieviele Einsprüche hat es seit Einführung der neuen Messtechnik zu den Abrechnungen gegeben?
  5. Seit wann war es absehbar, dass die neue Messtechnik eine erhebliche Steigerung des Wärmeverbrauchs zur Folge haben würde?
  6. Könnte die Mainova vor dem Hintergrund der erheblichen Diskrepanzen im Wärmeverbrauch den Kunden gegenüber 6.1 zunächst nur eine 20% Steigerung gegenüber dem Durchschnitt des Wärmeverbrauchs der letzten fünf Jahre in Rechnung stellen, bis die Ursachen für die bisher nicht plausiblen Steigerungen im Wärmeverbrauch geklärt sind, 6.2 die Nachzahlungen auf mehrere Jahre verteilen? 6.3 Wie sieht die von der Mainova angebotene Kulanzregelung für Mieter bzw. Eigentümer aus?
  7. In welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen?Hauptvorlage: Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2016OFOF 38/8Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. September 2016Sie sind hier
    OFOF 49/8Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt
    Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU
  3. 6. Oktober 2016VV 187Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der NordweststadtAnfrage
  4. 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 251Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der NordweststadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 5 · 06.10.2016
TO I, TOP 10
Angenommen
Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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