Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Entsiegelung der Fläche zwischen den Baumscheiben an der Hartmann-Ibach-Straße sowie die Installation von Radbügeln, um den Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu verbessern. Dies soll Mängel, die durch parkende Fahrräder an der Straße verursacht werden, beheben und einen besseren Zugang für Anwohner:innen schaffen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hallgartenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hallgartenstraße - Zufahrt zum Parkhaus05.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hallgartenstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der östlichen Seite der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Wetterau- und Hallgartenstraße die Fläche zwischen den Baumscheiben zu entsiegeln. In regelmäßigen Abständen sollten Durchgangsmöglichkeiten für parkende Anwohner:innen eingerichtet sowie Radbügel installiert werden.
Begründung
Aus Mangel an Abstellmöglichkeiten ketten Radfahrer ihre Räder an die Begrenzungsbügel der Baumscheiben bzw. stellen sie direkt auf den Beetflächen ab, die in einem entsprechenden Zustand sind. Die Wurzeln der Bäume heben stellenweise das Gehweg-Pflaster an. Mit den geforderten Umsetzungen könnten mehrere Mängel in einem behoben werden. Der Bürgersteig ist mehr als 6 Meter breit, so dass Radbügel keine Behinderung darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2026Sie sind hierOFOF 49/3Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2026OMOM 242Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-StraßeDirektanregung
- 19. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1543Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)