Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Straße (Sossenheim) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Alpenroder Straße 23 in der Straßenbiegung auf dem verbreiterten Bürgersteig Markierungen anzubringen, die das Parken halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Straße für ein Auto ermöglichen. Außerdem ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Biegung eine Markierung anzubringen, die deutlich macht, dass in der Biegung nicht mehr geparkt werden darf. Begründung: Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung hat sich der Antragsteller die Situation vor Ort angesehen. Nach Rücksprache mit Anwohnern ergab sich folgendes Bild: Auf dem Bürgersteig vor Haus Nr. 23 und gegenüber wird oft so geparkt, dass die Straße für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr versperrt wird. Hier erscheint Abhilfe nötig und auch möglich. Auf dem Bürgersteig darf eigentlich nicht geparkt werden, es ist jedoch gut möglich, ohne dass Autoverkehr oder FußgängerInnen eingeschränkt würden. Hier sollte ein legaler Parkplatz ausgewiesen werden. Dabei könnte durch eine Markierung sicher gestellt werden, dass an dieser Stelle nur ein Auto abgestellt wird. Gleichzeitig könnte durch eine Markierung, die das Parken auf der anderen Seite auf den Bereich vor der Biegung beschränkt, verhindert werden, dass die Straße durch parkende Autos an dieser Stelle zu sehr beengt wird. Im Bereich vor dem schwarzen Auto auf der rechten Seite parkt laut Anwohnern oft noch ein weiteres Fahrzeug. Wenn dann gleichzeitig auf der linken Seite im Bereich vor dem silbernen Auto noch ein weiteres Auto abgestellt wird, wird die Straße zu eng. Lösung: wenn das Auto rechts etwas weiter vorne auf einem markierten Parkplatz halb auf dem Bürgersteig abgestellt wird und gleichzeitig durch eine Markierung vor der Biegung auf der anderen Seite dort klar gemacht wird, dass das Parken nur bis zu der Stelle erlaubt ist, an der derzeit das silberne Auto steht, bleibt die Straße für Rettungsfahrzeuge frei.
Inhalt
Antrag vom 15.05.2016, OF 48/6
Betreff: Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Alpenroder Straße 23 in der Straßenbiegung auf dem verbreiterten Bürgersteig Markierungen anzubringen, die das Parken halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Straße für ein Auto ermöglichen. Außerdem ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Biegung eine Markierung anzubringen, die deutlich macht, dass in der Biegung nicht mehr geparkt werden darf.
Begründung: Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung hat sich der Antragsteller die Situation vor Ort angesehen. Nach Rücksprache mit Anwohnern ergab sich folgendes Bild: Auf dem Bürgersteig vor Haus Nr. 23 und gegenüber wird oft so geparkt, dass die Straße für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr versperrt wird. Hier erscheint Abhilfe nötig und auch möglich. Auf dem Bürgersteig darf eigentlich nicht geparkt werden, es ist jedoch gut möglich, ohne dass Autoverkehr oder FußgängerInnen eingeschränkt würden. Hier sollte ein legaler Parkplatz ausgewiesen werden. Dabei könnte durch eine Markierung sicher gestellt werden, dass an dieser Stelle nur ein Auto abgestellt wird. Gleichzeitig könnte durch eine Markierung, die das Parken auf der anderen Seite auf den Bereich vor der Biegung beschränkt, verhindert werden, dass die Straße durch parkende Autos an dieser Stelle zu sehr beengt wird. Im Bereich vor dem schwarzen Auto auf der rechten Seite parkt laut Anwohnern oft noch ein weiteres Fahrzeug. Wenn dann gleichzeitig auf der linken Seite im Bereich vor dem silbernen Auto noch ein weiteres Auto abgestellt wird, wird die Straße zu eng. Lösung: wenn das Auto rechts etwas weiter vorne auf einem markierten Parkplatz halb auf dem Bürgersteig abgestellt wird und gleichzeitig durch eine Markierung vor der Biegung auf der anderen Seite dort klar gemacht wird, dass das Parken nur bis zu der Stelle erlaubt ist, an der derzeit das silberne Auto steht, bleibt die Straße für Rettungsfahrzeuge frei.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2016Sie sind hierOFOF 48/6Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2016OMOM 107Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)Direktanregung
- 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1046Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme