Gehwegplanung parallel zum Radverkehrskonzept Ost etablieren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Neugestaltung des Verkehrsraums eine Gehwegplanung zu installieren, die die Belange von Fußgängern stärkt. Dies ist notwendig, da die Interessen der Fußgänger in Frankfurt bisher unzureichend berücksichtigt werden, was zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern führt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neugestaltung des Verkehrsraums zu denen auch neue ÖPNV-Haltestellen oder das bereits laufende Radverkehrskonzept Ost gehören, immer eine Gehwegplanung zu installieren, die die Belange von Fußgängern stärkt und in angemessener Weise gestaltet. Die Kompetenzstelle Fußverkehr sollte entsprechend frühzeitig involviert beziehungsweise robust ausgestattet werden.
Begründung
Die Belange der Fußgänger, bleiben in Frankfurt noch zu wenig berücksichtigt, obwohl es sich hierbei um die schwächsten Verkehrsteilnehmer und gleichzeitig die inklusivste Art der Fortbewegung handelt. Anstelle einer klaren Raumaufteilung zwischen Fahrradfahren und Fußgängern, so wie es in den als Vorbild dienenden nördlichen Ländern von Anfang an mit berücksichtigt wurde, fehlt es in Frankfurt. Vor allem am Rand von Erholungsgebieten, etwa an der Nidda oder am Mainufer kreuzen sich die Interessen von zu Fuß gehenden und anderen Verkehrsteilnehmenden. Konflikte zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern sollten nicht in Kauf genommen werden. Die Kompetenzstelle Fußverkehr sollte daher analog dem Fahrradbüro bei den Planungen entsprechend früh mit einbezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2023Sie sind hierOFOF 477/11Gehwegplanung parallel zum Radverkehrskonzept Ost etablierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juli 2023OMOM 4161Gehwegplanung parallel zum Radverkehrskonzept Ost etablierenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1987Gehwegplanung parallel zum Radverkehrskonzept Ost etablierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme