Gehwegplanung parallel zum Radverkehrskonzept Ost etablieren
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Neugestaltung des Verkehrsraums eine Gehwegplanung zu installieren, die die Belange von Fußgängern stärkt. Dies ist notwendig, da die Interessen der Fußgänger in Frankfurt bisher unzureichend berücksichtigt werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Neugestaltung des Verkehrsraums, zu dem auch neue ÖPNV-Haltestellen oder das bereits laufende Radverkehrskonzept Ost gehören, immer eine Gehwegplanung zu installieren, die die Belange von Fußgängern stärkt und in angemessener Weise gestaltet. Die Kompetenzstelle für den Fußverkehr sollte entsprechend frühzeitig involviert beziehungsweise robust ausgestattet werden.
Begründung
Die Belange der Fußgänger bleiben in Frankfurt noch zu wenig berücksichtigt, obwohl es sich hierbei um die schwächsten Verkehrsteilnehmer und gleichzeitig die inklusivste Art der Fortbewegung handelt. An einer klaren Raumaufteilung zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern, so wie es in den als Vorbild dienenden nördlichen Ländern von Anfang an mit berücksichtigt wurde, fehlt es in Frankfurt. Vor allem am Rand von Erholungsgebieten, etwa an der Nidda oder am Mainufer, kreuzen sich die Interessen von zu Fuß Gehenden und anderen Verkehrsteilnehmenden. Konflikte zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern sollten nicht in Kauf genommen werden. Die Kompetenzstelle für den Fußverkehr sollte daher analog dem Radfahrbüro bei den Planungen entsprechend früh miteinbezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2023OFOF 477/11Gehwegplanung parallel zum Radverkehrskonzept Ost etablierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4161Gehwegplanung parallel zum Radverkehrskonzept Ost etablierenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1987Gehwegplanung parallel zum Radverkehrskonzept Ost etablierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats