Was wird aus der Willmannschule?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Informationen über die zukünftige Nutzung der Willmannschule in Fechenheim. Da das Gebäude seit dem Umzug der freien christlichen Schule leer steht, wird eine Prüfung für eine mögliche Nutzung als Kita oder Gymnasiale Oberstufe angeregt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat 11 mitzuteilen, welche Planungen es für das Gebäude der Willmannschule in Fechenheim gibt? Falls es noch keine endgültigen Nutzungspläne gibt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen ob das Gebäude für eine Kita oder eine Gymnasiale Oberstufe genutzt werden kann.
Begründung
Seit dem Umzug der freien christlichen Schule steht das Gebäude leer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 16. Februar 2023OFOF 389/11Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2023OAOA 331Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in FechenheimAnregung
- 24. April 2023EAEA 17Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planung eines Gymnasiums/einer gymnasialen Oberstufe in FechenheimEtatanregung
- 17. Mai 2023Sie sind hierOFOF 466/11Was wird aus der Willmannschule?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 5. Juni 2023OMOM 3999Was wird aus der Willmannschule?Direktanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2072Was wird aus der Willmannschule?Stellungnahme
- 21. Dezember 2023OFOF 536/11Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2024OMOM 4932Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in FechenheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme