Fällung von zwei Straßenbäumen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat ist an den Planungen zur Platzgestaltung nicht beteiligt worden. In der Ortsbeiratssitzung vom 17. April 2007 wurde ein Teil der Planungen der Caritas durch den Bauherrn vorgestellt, nicht jedoch die Planungen des öffentlichen Straßenbereichs. Es ist auch nicht ersichtlich, warum die beiden Bäume zwingend gefällt werden müssen und in welcher Weise die Fällungen dem Allgemeinwohl dienlich sind. Die aus den vorgelegten Planungsunterlagen ersichtliche Absicht einer Bebauung bis in den Bereich der jetzigen Baumkrone verändert den Charakter des Platzes in erheblicher Weise nachteilig. Die ungenaue Darstellung der Bäume in Plan 2 ist nicht zuletzt deshalb unbefriedigend, weil durch das Fehlen von Bestandsbäumen weitere Baumfällungen vermutet werden müssen.
Inhalt
Antrag vom 21.10.2008, OF 460/1
Betreff:
Fällung von zwei Straßenbäumen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Magistratsvorlage M 175 wird zurückgewiesen und die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzuweisen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert:
- Dem Ortsbeirat 1 die Absichten und Planungen zum Bereich Am Leonhardstor, Alte Mainzer Gasse, Buchgasse (in der Vorlage "Leonhardskirchhof" genannt) vorzustellen und ihn daran zu beteiligen.
- Dem Ortsbeirat 1 Alternativplanung, die einen Erhalt der beiden zu fällenden Straßenbäume vorsahen vorzustellen und dem Ortsbeirat darzulegen, warum diese Alternativplanungen letztlich keine Berücksich tigung fanden.
- Im Zusammenhang mit den Planungen und Absichten zu dem Bereich, wird der Magistrat aufgefordert, eine Baumbilanz vorzulegen, da in den zur Verfügung gestellten Plänen eine Reihe von Bestandsbäumen fehlen und folglich davon ausgegangen werden muss, dass noch weitere Bäume gefällt werden sollen.
- Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, darzulegen, warum er zur Erkenntnis kam, dass in dem einzuziehendem Bereich entweder kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht, oder die Einziehung für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich war (§6 HstrG).
- Der Magistrat wird gebeten, darzulegen an welcher Stelle er Ersatzpflanzungen vorzunehmen gedenkt.
Begründung:
Der Ortsbeirat ist an den Planungen zur Platzgestaltung nicht beteiligt worden. In der Ortsbeiratssitzung vom 17. April 2007 wurde ein Teil der Planungen der Caritas durch den Bauherrn vorgestellt, nicht jedoch die Planungen des öffentlichen Straßenbereichs.
Es ist auch nicht ersichtlich, warum die beiden Bäume zwingend gefällt werden müssen und in welcher Weise die Fällungen dem Allgemeinwohl dienlich sind. Die aus den vorgelegten Planungsunterlagen ersichtliche Absicht einer Bebauung bis in den Bereich der jetzigen Baumkrone verändert den Charakter des Platzes in erheblicher Weise nachteilig.
Die ungenaue Darstellung der Bäume in Plan 2 ist nicht zuletzt deshalb unbefriedigend, weil durch das Fehlen von Bestandsbäumen weitere Baumfällungen vermutet werden müssen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2008, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2008MM 175Neubauvorhaben Büro und Wohnhaus neben der LeonhardskircheMagistratsvortrag
- 21. Oktober 2008Sie sind hierOFOF 460/1Fällung von zwei StraßenbäumenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 3 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 3 CDU und SPD (= Annahme) zu 3. 3 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 3 CDU und SPD (= Ablehnung)