Fahrradbügel in der Wittelsbacherallee
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Wittelsbacherallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wittelsbacherallee zwischen Wingertstraße und Waldschmidtstraße mehrere Fahrradbügel zu montieren. Insbesondere vor der Hausnummer 29 ist angesichts eines sehr langgezogenen Parkplatzes ausreichend Platz für mehrere Bügel. Zudem könnten kurz nach der Wingertstraße in dem Bereich ein paar Bügel angebracht werden, bevor das offizielle Parken beginnt. Begründung: Durch die in den letzten Jahren erfolgte Wohnbebauung in diesem Bereich ist für Anwohner und Besucher die Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten für Fahrräder deutlich gestiegen.
Inhalt
Antrag vom 13.08.2016, OF 46/4
Betreff: Fahrradbügel in der Wittelsbacherallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Wittelsbacherallee zwischen Wingertstraße und Waldschmidtstraße mehrere Fahrradbügel zu montieren. Insbesondere vor der Hausnummer 29 ist angesichts eines sehr langgezogenen Parkplatzes ausreichend Platz für mehrere Bügel. Zudem könnten kurz nach der Wingertstraße in dem Bereich ein paar Bügel angebracht werden, bevor das offizielle Parken beginnt.
Begründung: Durch die in den letzten Jahren erfolgte Wohnbebauung in diesem Bereich ist für Anwohner und Besucher die Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten für Fahrräder deutlich gestiegen.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2016Sie sind hierOFOF 46/4Fahrradbügel in der WittelsbacheralleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. August 2016OMOM 471Fahrradbügel in der WittelsbacheralleeDirektanregung
- 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1584Fahrradbügel in der WittelsbacheralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU