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Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna

Vorlagentyp: OFSPD
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass der bestehende und oft genutzte Versammlungsraum im bisherigen Gemeindezentrum der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien (Kirchort Sankt Anna) erhalten bleibt oder in einem Neubau zu anderem Zweck ein neuer Versammlungsraum geschaffen wird.

Begründung

Hausen am Kirchort Sankt Anna Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass der bestehende und oft genutzte Versammlungsraum im bisherigen Gemeindezentrum der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien (Kirchort Sankt Anna) erhalten bleibt oder in einem Neubau zu anderem Zweck ein neuer Versammlungsraum geschaffen wird. Begründung: In Hausen existiert, wie im gesamten Ortsbezirk, kein Bürgerhaus. Für Veranstaltungen, Versammlungen und auch Ortsbeiratssitzungen bieten die Gemeindehäuser der Kirchengemeinden oftmals die einzige Alternative im Ortsbezirk. Die notwendigen Sparmaßnahmen der Kirchengemeinden, die in der Regel mit der Schließung von Kirchen und Gemeindehäusern einhergehen, haben daher erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben der Stadtteile. Wie den Verlautbarungen und Informationen seitens der Gemeinde Sankt Marien zu entnehmen ist, wird die katholische Kirche mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Kirche Sankt Anna und/oder das dortige Gemeindezentrum aufgeben. Über eine Nachfolgenutzung ist noch nicht entschieden. Der Bebauungsplan sieht für das Areal eine Gemeinbedarfsnutzung für den kirchlichen Zweck, für Studierendenwohnen oder für ein Seniorenheim vor. Es wäre wichtig, wenn der Magistrat frühzeitig mit den Vertreter:innen der katholischen Kirche Kontakt aufnimmt, über die Nachnutzung redet und dabei auch den Erhalt oder die Neuschaffung eines Versammlungsortes verhandelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2024Sie sind hier
    OFOF 450/7Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. November 2024OMOM 6175Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt AnnaDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 33 · 26.11.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6175 2024 Die Vorlage OF 450/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFarbechte/linkeBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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