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Fortschreibung des Bäderkonzepts

Vorlagentyp: OFSPDdie_farbechten_-_LINKE.
68 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, das Bäderkonzept fortzuschreiben, um die Qualität der Wasserflächen zu sichern und den Verkauf städtischer Flächen sowie PPP-Konstrukte auszuschließen. Ziel ist es, die Attraktivität des Brentanobades zu erhalten und eine Einschränkung des Bäderbetriebs zu vermeiden.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Eine Verkleinerung von Wasserflächen findet nicht statt. Eine große Wasserfläche stellt ein Qualitätskriterium dar, und dieses sollte nicht leichtfertig verspielt werden. Im Gegenteil liegt der Reiz, insbesondere des Brentanobades, gerade in der großzügigen Anlage, welche ein Alleinstellungsmerkmal ist, das nicht aufgegeben werden darf.
  2. PPP-Konstrukte (Public-Private-Partnership) sind bisher immer zulasten des Steuerzahlers ausgegangen. PPP-Konstrukte werden daher im Bäderkonzept ausgeschlossen.
  3. Auf den Verkauf von städtischen Flächen ist zu verzichten. Insbesondere im Fall des Brentanobades sind keine Flächen an private Investoren zu veräußern.
  4. Das Brentanobad liegt im Grüngürtel und ist Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung von Teilflächen des Brentanobads wird nicht vorgenommen. Ausgenommen sind funktionsgleiche Ersatzbauten für bereits vorhandene Gebäude an der gleichen Stelle ohne zusätzliche Flächenversiegelung, sofern diese für den Betrieb der Bäder zwingend erforderlich sind.
  5. Die angedachte Verkürzung der Badeperiode im Brentanobad und im Hausener Bad wird nicht umgesetzt. Das Hausener Freibad ist auch weiterhin in der Regel von Karfreitag bis zum
  6. Oktober geöffnet.
  7. Kooperationen mit Hotels oder anderen Privatfirmen führen nicht zu einer Einschränkung des Bäderbetriebs durch z.B. exklusive Zugangszeiten für Hotelgäste oder Sperrungen durch private Veranstaltungen.

Begründung

Frankfurt Vorgang: M 111/18; OA 333/18 OBR 7; OA 339/18 OBR 7 Mit den OA ́s 339 und 333 aus 2018 hat sich der Ortsbeirat zur damaligen M 111 - Fortschreibung des Bäderkonzepts 2025 positioniert. Die Vorlage liegt jetzt als M 209/2029 in veränderter Form erneut zur Abstimmung vor. Bezugnehmend auf die og. Anregungen des Ortsbeirats bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Eine Verkleinerung von Wasserflächen findet nicht statt. Eine große Wasserfläche stellt ein Qualitätskriterium dar, und dieses sollte nicht leichtfertig verspielt werden. Im Gegenteil liegt der Reiz, insbesondere des Brentanobades, gerade in der großzügigen Anlage, welche ein Alleinstellungsmerkmal ist, das nicht aufgegeben werden darf.
  2. PPP-Konstrukte (Public-Private-Partnership) sind bisher immer zulasten des Steuerzahlers ausgegangen. PPP-Konstrukte werden daher im Bäderkonzept ausgeschlossen.
  3. Auf den Verkauf von städtischen Flächen ist zu verzichten. Insbesondere im Fall des Brentanobades sind keine Flächen an private Investoren zu veräußern.
  4. Das Brentanobad liegt im Grüngürtel und ist Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung von Teilflächen des Brentanobads wird nicht vorgenommen. Ausgenommen sind funktionsgleiche Ersatzbauten für bereits vorhandene Gebäude an der gleichen Stelle ohne zusätzliche Flächenversiegelung, sofern diese für den Betrieb der Bäder zwingend erforderlich sind.
  5. Die angedachte Verkürzung der Badeperiode im Brentanobad und im Hausener Bad wird nicht umgesetzt. Das Hausener Freibad ist auch weiterhin in der Regel von Karfreitag bis zum
  6. Oktober geöffnet.
  7. Kooperationen mit Hotels oder anderen Privatfirmen führen nicht zu einer Einschränkung des Bäderbetriebs durch z.B. exklusive Zugangszeiten für Hotelgäste oder Sperrungen durch private Veranstaltungen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Dezember 2019MM 2091. Fortschreibung des Bäderkonzepts Frankfurt 2025Magistratsvortrag
  2. 25. Februar 2020Sie sind hier
    OFOF 450/7Fortschreibung des Bäderkonzepts Frankfurt
    Ortsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten_-_LINKE.
  3. 10. März 2020OAOA 540Fortschreibung des Bäderkonzepts Frankfurt Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 209Anregung
  4. 26. März 2021Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 700Fortschreibung des Bäderkonzepts FrankfurtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 39 · 10.03.2020
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 540 2020 Auskunftsersuchen V 1593 2020 1. Der Vorlage M 209 wird unter Hinweis auf OA 540 und V 1593 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 450/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 451/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / Ziffer 1 und 3 bis 6)
Enthaltung:
CDU
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFarbechteHerr Leitzbach
Ablehnung:
FDPFrau Lämmer
Enthaltung:
CDU
zu 3)
Enthaltung:
CDUFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1 und 3 bis 6: Annahme bei Enthaltung CDU Ziffer 2: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und Herr Leitzbach gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos

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