Vorfälle in den Titus Thermen
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
In öffentlichen Schwimmbädern kommen Menschen unterschiedlichen Alters und aus unterschiedlichen Kulturen, Milieus und sozialen Schichten zusammen. Toleranz im Miteinander ist oberstes Gebot. So heißt es in § 5 der Haus- und Badeordnung der BäderBetriebe Frankfurt (BBF): "Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Handlungen bzw. Belästigungen, z.B. auch durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt." Und weiter: "Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden." Im Ortsbezirk 8 nutzen Kinder und Jugendliche ebenso wie Sportschwimmer und Senioren die Titus-Thermen. Seit ca. zwei Jahren gibt es deutschlandweit Schlagzeilen, die von sexuellen Belästigungen und anderen Straftaten in Frei- und Hallenbädern berichten. In Hessen weist die polizeiliche Kriminalstatistik 2023 als Krisenjahr mit mehr Straftaten aus. Hinweisen aus der Bevölkerung zufolge ist es auch in den Titus-Thermen neuerdings vermehrt zu Delikten gekommen.
Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Wieviele Straftaten sind nach Kenntnis des Magistrats 2023 und in den ersten beiden Quartalen 2024 in den Titus-Thermen von Besucherinnen und Besuchern des Schwimmbades begangen worden?
- Wie gliedert sich diese Statistik nach Diebstählen, Sachbeschädigungen, Rohheitsdelikten und unsittlichen Übergriffen und in wievielen Fällen ist es auch zu sexuellen Belästigungen von Minderjährigen gekommen?
- Führen die BBF über Straftaten in den Titus-Thermen eine eigene Statistik und wenn ja, wie sieht diese aus?
- Welche Maßnahmen ergreifen die BBF, zum Beispiel durch mehr Schließfachschränke, Einlasskontrollen und Mitarbeiter-Schulungen, um Straftaten und Belästigungen der Badegäste zu verhindern?
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: In öffentlichen Schwimmbädern kommen Menschen unterschiedlichen Alters und aus unterschiedlichen Kulturen, Milieus und sozialen Schichten zusammen. Toleranz im Miteinander ist oberstes Gebot. So heißt es in § 5 der Haus- und Badeordnung der BäderBetriebe Frankfurt (BBF): "Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Handlungen bzw. Belästigungen, z.B. auch durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt." Und weiter: "Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden." Im Ortsbezirk 8 nutzen Kinder und Jugendliche ebenso wie Sportschwimmer und Senioren die Titus-Thermen. Seit ca. zwei Jahren gibt es deutschlandweit Schlagzeilen, die von sexuellen Belästigungen und anderen Straftaten in Frei- und Hallenbädern berichten. In Hessen weist die polizeiliche Kriminalstatistik 2023 als Krisenjahr mit mehr Straftaten aus. Hinweisen aus der Bevölkerung zufolge ist es auch in den Titus-Thermen neuerdings vermehrt zu Delikten gekommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2024Sie sind hierOFOF 443/8Vorfälle in den Titus ThermenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2024VV 982Vorfälle in den Titus ThermenAnfrage
- 22. November 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1980Vorfälle in den Titus ThermenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE