Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacher Straße
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacher Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot im Bereich der Taxi-Halteplätze Westerbachstraße/ Ecke Breitlacher Straße aufzuheben. Außerdem sind entsprechend des Hinweisschildes "drei Taxi- Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen. Begründung: Z.Zt. wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacher Straße und Lohoffstr. als öffentlicher Parkraum unnötiger Weise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi- Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortseirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung.
Inhalt
Antrag vom 29.08.2014, OF 437/7
Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacher Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot im Bereich der Taxi-Halteplätze Westerbachstraße/ Ecke Breitlacher Straße aufzuheben. Außerdem sind entsprechend des Hinweisschildes "drei Taxi- Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen.
Begründung: Z.Zt. wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacher Straße und Lohoffstr. als öffentlicher Parkraum unnötiger Weise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi- Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortseirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2014Sie sind hierOFOF 437/7Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. September 2014OMOM 3483Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke BreitlacherstraßeDirektanregung
- 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1500Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke BreitlacherstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme