Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Erneuerung der Lärmschutzwände an der A66 in Bergen-Enkheim und Fechenheim, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Der Verkehrsminister hat bereits Unterstützung für dieses Vorhaben signalisiert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert mit der Autobahn AG und den zuständigen Bundesbehörden in Verhandlung zu treten, um sowohl an der Nord- als auch der Südseite der Autobahn auf Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim entlang der A66 im Rahmen der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels, den veralteten, maroden und ungenügenden Lärmschutz zu erneuern und zu erweitern. Der Lärm der Autobahn dringt mittlerweile in Bergen-Enkheim bis an den Berger Hang und in Fechenheim bis weit in den Stadtteil hinein, was die Lebensqualität für Mensch und Tier massiv einschränkt.
Begründung
Verkehrsminister Al Wazir hat bei der Unterzeichnung des Vertrags zum Tunnelbau im Riederwald den maroden und ungenügenden Lärmschutz für Bergen-Enkheimer Bürger bedauert und Abhilfe in Aussicht gestellt. Dafür wolle er sich beim Bund stark machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2023Sie sind hierOFOF 435/11Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023OAOA 351Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimAnregung
- 8. September 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 340Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme