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Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim

Vorlagentyp: OA
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die veralteten Lärmschutzwände an der A 66 in Bergen-Enkheim und Fechenheim zu erneuern und zu erweitern. Dies ist notwendig, um die Lebensqualität der Bürger und Tiere zu verbessern, da der bestehende Schutz nicht ausreichend ist. Der Verkehrsminister hat bereits signalisiert, sich für eine Verbesserung stark zu machen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Autobahn GmbH und den zuständigen Bundesbehörden in Verhandlung zu treten, um sowohl an der Nord- als auch der Südseite der Autobahn auf Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim entlang der A 66 im Rahmen der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels den veralteten, maroden und ungenügenden Lärmschutz zu erneuern und zu erweitern. Der Lärm der Autobahn dringt mittlerweile in Bergen-Enkheim bis an den Berger Hang und in Fechenheim bis weit in den Stadtteil hinein, was die Lebensqualität für Mensch und Tier massiv einschränkt.

Begründung

Verkehrsminister Al-Wazir hat bei der Unterzeichnung des Vertrags zum Tunnelbau im Riederwald den maroden und ungenügenden Lärmschutz für Bergen-Enkheimer Bürger bedauert und Abhilfe in Aussicht gestellt. Dafür wolle er sich beim Bund stark machen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. März 2023OFOF 435/11Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. April 2023Sie sind hier
    OAOA 351Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim
    Anregung
  3. 8. September 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 340Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 18 · 12.06.2023
TO I, TOP 30
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 351 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELFAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)

OBR 16
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage OA 351 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBEGrüneSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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