Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die veralteten Lärmschutzwände an der A 66 in Bergen-Enkheim und Fechenheim zu erneuern und zu erweitern. Dies ist notwendig, um die Lebensqualität der Bürger und Tiere zu verbessern, da der bestehende Schutz nicht ausreichend ist. Der Verkehrsminister hat bereits signalisiert, sich für eine Verbesserung stark zu machen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Autobahn GmbH und den zuständigen Bundesbehörden in Verhandlung zu treten, um sowohl an der Nord- als auch der Südseite der Autobahn auf Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim entlang der A 66 im Rahmen der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels den veralteten, maroden und ungenügenden Lärmschutz zu erneuern und zu erweitern. Der Lärm der Autobahn dringt mittlerweile in Bergen-Enkheim bis an den Berger Hang und in Fechenheim bis weit in den Stadtteil hinein, was die Lebensqualität für Mensch und Tier massiv einschränkt.
Begründung
Verkehrsminister Al-Wazir hat bei der Unterzeichnung des Vertrags zum Tunnelbau im Riederwald den maroden und ungenügenden Lärmschutz für Bergen-Enkheimer Bürger bedauert und Abhilfe in Aussicht gestellt. Dafür wolle er sich beim Bund stark machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2023OFOF 435/11Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023Sie sind hierOAOA 351Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimAnregung
- 8. September 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 340Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und FechenheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)