Schadstoffmessstation für den Erlenbruch
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen um die Belastungen von NOX und Feinstaub dort dauerhaft, vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: m Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Wir wissen das dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art, zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt, dies macht aber allein auf Grund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 % für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird, dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop- an Go Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden wo nachweislich der meiste Dreck entsteht und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar.
Inhalt
Antrag vom 04.10.2018, OF 429/11
Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen um die Belastungen von NOX und Feinstaub dort dauerhaft, vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen.
Begründung: m Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Wir wissen das dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art, zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt, dies macht aber allein auf Grund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 % für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird, dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop- an Go Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden wo nachweislich der meiste Dreck entsteht und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 429/11Schadstoffmessstation für den ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2018OAOA 324Schadstoffmessstation für den ErlenbruchAnregung
- 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 72Schadstoffmessstation für den ErlenbruchMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., GRÜNE, 1 BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung);bei Enthaltung 1 BFF