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Schadstoffmessstation für den Erlenbruch

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 72

Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3405 - OA 324/18 OBR 11 - Die Schadstoffbelastung im Riederwald wird bereits umfassend erfasst. Im Rahmen des Riederwaldtunnelbaus sollen dann weitergehende Messungen erfolgen. Eine zusätzliche Messstation ist aus Sicht des Magistrats daher nicht erforderlich. Der Magistrat betreibt bereits an drei ausgewählten Stellen im Riederwald Stickstoffdioxid-messungen. Die Passivsammler-Messungen werden in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) vorgenommen und sind seit Mai 2016 in Betrieb. Es ist geplant, diese dauerhaft bis nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels fortzuführen. Durch die Passivsammlermessungen wird eine genauere Beobachtung der Belastungsverteilung sichergestellt, was mit einer einzelnen Messstation nicht möglich wäre. Die Messstellen befinden sich Am Erlenbruch 80 in der Nähe des zukünftigen Tunnelmundes und im mittleren Teil des zukünftigen Tunnels in Höhe Am Erlenbruch 130. Eine weitere befindet sich an der Pestalozzischule. Die Messungen mittels Passivsammler sind zur Ermittlung des Jahresmittelwertes von Stickstoffdioxid sehr gut geeignet, erfassen jedoch keine kurzfristigen Spitzen. Die Stickstoffdioxidbelastung unterliegt temporären Schwankungen, Schadstoffspitzen sind in Frankfurt am Main jedoch weniger stark ausgeprägt und nicht grenzwertrelevant. Der Kurzzeitgrenzwert von Stickstoffdioxid (200 μg/m3 im Stundenmittel dürfen max. 18 mal im Kalenderjahr überschritten werden) wird selbst an höchst belasteten Straßen in Frankfurt nicht überschritten, wie Messungen der kontinuierlichen Messstationen des HLNUG in den vergangenen Jahren bestätigen. Da sowohl durch das Bauvorhaben als auch durch die Bau-tätigkeiten keine wesentlichen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid prognostiziert werden, sieht der Magistrat keinen Grund für die Installation einer kontinuierlichen Messstation. Der Magistrat hat das städtische Messprogramm im Riederwald in einem Bericht dargestellt, welcher unter nachfolgendem Link eingesehen werden kann: https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3061&_ffmpar[_id_inhalt]=33014769 Hinsichtlich Feinstaub haben die Gutachter eine Zusatzbelastung durch den Baustellenbetrieb prognostiziert und neben verschiedenen Minderungsmaßnahmen auch die messtechnische Überwachung der Belastung empfohlen. Im Planfeststellungsverfahren wurde ein entsprechendes Messkonzept für Feinstaub vom Vorhabenträger zugesagt, sodass auch hier eine messtechnische Überwachung gegeben sein wird. Da die Grenzwerteinhaltung bei Feinstaub vor allem in Bezug auf den Kurzzeitgrenzwert für das Tagesmittel kritisch ist, werden hier kontinuierliche Messungen zur Abbildung kurzfristiger Konzentrationsspitzen not wendig. Der Magistrat setzt sich für eine umfangreiche Überwachung der Feinstaubbelastung beim Bau des Riederwaldtunnels ein und wird Planung und Umsetzung des Messkonzeptes verfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2018OFOF 429/11Schadstoffmessstation für den ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. Oktober 2018OAOA 324Schadstoffmessstation für den ErlenbruchAnregung
  3. 4. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 72Schadstoffmessstation für den Erlenbruch
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUBFFFDP
Ablehnung:
SPDGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Zurückweisung); bei Enthaltung LINKE.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 30 · 09.05.2019
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 30 · 14.05.2019
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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