Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen
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Heinrichstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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während Baumaßnahmen sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass den Anwohnenden in der Heinrichstraße Parkraum für PKW zur Verfügung steht. Dazu sind für die Dauer der Baumaßnahmen die auf der Westseite gelegenen Anwohnerparkplätze längs statt quer zur Fahrtrichtung auszuweisen. Zusätzlich werden auf der Ostseite ebenfalls längs zur Fahrbahn Anwohner Parkplätze eingerichtet. Das auf der Frankenallee ausgewiesene Halteverbot zwischen Baustelle und Heinrichstraße wird aufgehoben. Stattdessen wird Querparken erlaubt. Alternativ wird den Anwohnenden der Heinrichstraße kostenloser Parkraum in der unmittelbaren Umgebung, bspw. auf dem ehemaligen Telenorma Areal, zur Verfügung gestellt. Begründung: Die bestehende Halteverbotsregelung findet keine Beachtung. Stattdessen wird in beiden Richtungen, vor allem durch Auswärtige, auf dem Bürgersteig bzw. dem vorhanden Parkstreifen geparkt. Die Bewohner haben durch den Verlust der Anwohnerzone das Nachsehen da sie durch längere Parkzeiten auch häufiger "mit einem Knöllchen" bedacht werden. . Durch die Baustelle rund um den Güterplatz sind die Bewohner ohnehin stark Belastet. Dass nun für einige Anwohner der Eindruck entsteht durch unnötige Regelungen und damit einhergehende Bussgelder zumindest einen Teil der Mehrkosten für den Bau der U-Bahn übernehmen zu müssen ist nicht hinnehmbar.
Inhalt
Antrag vom 18.02.2014, OF 423/1
Betreff: Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass den Anwohnenden in der Heinrichstraße Parkraum für PKW zur Verfügung steht. Dazu sind für die Dauer der Baumaßnahmen die auf der Westseite gelegenen Anwohnerparkplätze längs statt quer zur Fahrtrichtung auszuweisen. Zusätzlich werden auf der Ostseite ebenfalls längs zur Fahrbahn Anwohner Parkplätze eingerichtet. Das auf der Frankenallee ausgewiesene Halteverbot zwischen Baustelle und Heinrichstraße wird aufgehoben. Stattdessen wird Querparken erlaubt. Alternativ wird den Anwohnenden der Heinrichstraße kostenloser Parkraum in der unmittelbaren Umgebung, bspw. auf dem ehemaligen Telenorma Areal, zur Verfügung gestellt.
Begründung: Die bestehende Halteverbotsregelung findet keine Beachtung. Stattdessen wird in beiden Richtungen, vor allem durch Auswärtige, auf dem Bürgersteig bzw. dem vorhanden Parkstreifen geparkt. Die Bewohner haben durch den Verlust der Anwohnerzone das Nachsehen da sie durch längere Parkzeiten auch häufiger "mit einem Knöllchen" bedacht werden. .
Durch die Baustelle rund um den Güterplatz sind die Bewohner ohnehin stark Belastet. Dass nun für einige Anwohner der Eindruck entsteht durch unnötige Regelungen und damit einhergehende Bussgelder zumindest einen Teil der Mehrkosten für den Bau der U-Bahn übernehmen zu müssen ist nicht hinnehmbar.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2014Sie sind hierOFOF 423/1Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. Februar 2014OMOM 2901Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellenDirektanregung
- 30. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 849Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme