tleutviertel InnenstadtFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Legale Verkaufsstellen für Cannabisprodukte
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Antrag vom 31.01.2014, OF 409/1
Betreff: Legale Verkaufsstellen für Cannabisprodukte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, eine oder mehrere legale Verkaufsstellen für Cannabisprodukte an hierfür geeigneten Orten einrichten zu lassen.
- Zusammen mit Fachleuten soll außerdem geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte. Ziel soll ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein. Das Projekt sollte nach Möglichkeit wissenschaftlich begleitet werden.
- Im Vorfeld soll der Magistrat außerdem gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Runden Tisch zum Thema verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen und Gemeindeebene einberufen. Begründung: Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, auf dem mafiöse Strukturen und organisierte Kriminelle aktiv sind, bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Für die meisten Konsumierenden von Cannabisprodukten ist Strafverfolgung die schlimmste Nebenwirkung und nicht der Konsum von Hanf. Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Dieser Antrag soll nicht für mehr Drogenkonsum werben oder Drogen einfacher verfügbar machen, im Gegenteil: Es geht darum, den im Moment ungezügelten Schwarzmarkt zu kontrollieren. Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern. Dies ermöglicht auch einen liberalen Umgang mit der Materie und erfordert nicht zwingend einen repressiven Umgang und eine unnötige Kriminalisierung von Konsumierenden und Versorgenden Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen "zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken". In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
- Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (. .) rechtfertigen kann." Über den §3 (2) BtMG kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis bean -tragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen. Dass die aktuelle Drogenpolitik der Verbote gescheitert ist zeigt sich besonders im Ortsbezirk 1 an vielen Orten. Das Bahnhofsviertel, die Konstablerwache, das Allerheiligenviertel, der Schönplatz und die angrenzenden Straßen sind nur einige Beispiele für allseits bekannte Cannabis-Handelsplätze. Dazu kommen noch ungezählte private Möglichkeiten, sich mit Cannabis und Cannabisprodukten zu versorgen. Trotz unzähliger Razzien und weiterer für die SteuerzahlerInnen sehr kostenintensive Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen sind die Konsumierenden mehr und auch jünger geworden. Gleichzeitig ist der Wirkstoffanteil in den verschiedenen Cannabisprodukten gestiegen und das bei stabilen Preisen. Die aktuelle Situation zeigt: Es ist an der Zeit, diese Realitäten zur Kenntnis zu nehmen, neue Wege zu beschreiten, diese zu untersuchen und je nach Ergebnis zu optimieren. Wir müssen an wirkungsvollen Lösungen arbeiten. Länder wie Uruguay oder US-Staaten wie Colorado und Washington haben es jüngst vorgemacht und beste Erfahrungen mit der Prohibitionsaufhebung gemacht. Andere Länder ziehen nun nach und wollen dem Beispiel folgen, da es umgehend die erhofften Wirkungen zeigte. Die Mehrheit der Menschen in Hessen spricht sich laut einer EMNID Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus. In keinem Bundesland waren die Menschen weniger zufrieden mit der aktuellen Drogenpolitik und in keinem Flächenland waren mehr Menschen für eine Legalisierung von Cannabis! In Deutschland gab es bereits mehrere ähnliche Anträge zur Thematik. In Berlin erhielt er eine Mehrheit. Sogar im konservativen Bayern werden in Städten wie Passau, Regensburg
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2014Sie sind hierOFOF 409/1tleutviertel InnenstadtFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Legale Verkaufsstellen für CannabisprodukteOrtsbeiratsantrag
- 18. Februar 2014OAOA 471Legale Verkaufsstellen für CannabisprodukteAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet