Legale Verkaufsstellen für Cannabisprodukte
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Anregung vom 18.02.2014, OA 471 entstanden aus Vorlage: OF 409/1 vom 31.01.2014
Betreff: Legale Verkaufsstellen für Cannabisprodukte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine oder mehrere legale Verkaufsstellen für Cannabisprodukte an hierfür geeigneten Orten einrichten zu lassen; 2. zusammen mit Fachleuten zu klären, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte. Ziel soll ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein. Das Projekt sollte nach Möglichkeit wissenschaftlich begleitet werden; 3. im Vorfeld gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Runden Tisch zum Thema verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen und Gemeindeebene einzuberufen.
Begründung: Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, auf dem mafiöse Strukturen und organisierte Kriminelle aktiv sind, bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Für die meisten Konsumierenden von Cannabisprodukten ist Strafverfolgung die schlimmste Nebenwirkung, und nicht der Konsum von Hanf. Laut dem jährlichen Bericht der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa drei Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben circa 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Dieser Antrag soll nicht für mehr Drogenkonsum werben oder Drogen einfacher verfügbar machen, im Gegenteil: Es geht darum, den im Moment ungezügelten Schwarzmarkt zu kontrollieren. Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern. Dies ermöglicht auch einen liberalen Umgang mit der Materie und erfordert nicht zwingend einen repressiven Umgang und eine unnötige Kriminalisierung von Konsumierenden und Versorgenden Der § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen "zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken". In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis [. .] rechtfertigen kann." Über den § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragrafen. Dass die aktuelle Drogenpolitik der Verbote gescheitert ist, zeigt sich besonders im Ortsbezirk 1 an vielen Orten. Das Bahnhofsviertel, die Konstablerwache, das Allerheiligenviertel, der Schönplatz und die angrenzenden Straßen sind nur einige Beispiele für allseits bekannte Cannabis-Handelsplätze. Dazu kommen noch ungezählte private Möglichkeiten, sich mit Cannabis und Cannabisprodukten zu versorgen. Trotz unzähliger Razzien und weiterer für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sehr kostenintensive Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen, sind die Konsumierenden mehr und auch jünger geworden. Gleichzeitig ist der Wirkstoffanteil in den verschiedenen Cannabisprodukten gestiegen und das bei stabilen Preisen. Die aktuelle Situation zeigt: Es ist an der Zeit, diese Realitäten zur Kenntnis zu nehmen, neue Wege zu beschreiten, diese zu untersuchen und je nach Ergebnis zu optimieren. Wir müssen an wirkungsvollen Lösungen arbeiten. Länder wie Uruguay oder US-Staaten wie Colorado und Washington haben es jüngst vorgemacht und beste Erfahrungen mit der Prohibitionsaufhebung gemacht. Andere Länder ziehen nun nach und wollen dem Beispiel folgen, da es umgehend die erhofften Wirkungen zeigte. Die Mehrheit der Menschen in Hessen spricht sich laut einer EMNID-Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus. In keinem Bundesland waren die Menschen weniger zufrieden mit der aktuellen Drogenpolitik und in keinem Flächenland waren mehr Menschen für eine Legalisierung von Cannabis. In Deutschland gab es bereits mehrere ähnliche Anträge zur Thematik. In Berlin erhielt er eine Mehrheit. Sogar im konservativen Bayern werden in Städten wie Passau, Regensburg und Nürnberg Diskussionen hierzu geführt. Wir sollten dem in Hessen und gerade in einer drogengeplagten Stadt wie Frankfurt nicht nachstehen. Es ist an der Zeit, die ideologischen Schützengräben zu verlassen und endlich eine Drogenpolitik zu etablieren, in der die Gesundheit und der Schutz des Menschen im Mittelpunkt stehen. Durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabis können wir die verheerenden Folgen des illegalen Marktes eindämmen, einen wirklichen Verbraucherschutz einführen und durch gezielte Ansprache den Personen, die problematische Konsummuster entwickeln oder bereits haben, früher und besser helfen. Nur indem wir den Verkauf von der dunklen Ecke in geregelte und kontrollierte Pfade lenken, ist es möglich - wie bei Alkohol, Kaffee und Tabak auch - ein Reinheitsgebot für Cannabis durchzusetzen, den gehandelten Stoff auf seine Stärke zu kontrollieren und sicherzustellen, dass keine gefährlichen Beimischungen enthalten sind. Nur durch einen legalen Markt kann der Handel kontrolliert und somit auch verhindert werden, dass bereits an Jugendliche Cannabis verkauft wird. Für all das braucht es den Mut, neue Wege zu gehen. Eine erstmalige kontrollierte Abgabe sollte in einem definierten Umfang stattfinden und wissenschaftlich evaluiert und aufbereitet werden. Dabei stellen sich verschiedenste Fragen, die vor allem die Auswirkungen einer kontrollierten Abgabe auf die Gesundheit, den Schwarzmarkt oder den Jugendschutz betreffen. Wir würden einen Ansatz, ein Modellprojekt in Zusammenarbeit mit Hilfe- und Therapieeinrichtungen durchzuführen, begrüßen. Drogenberatungsstellen, der Deutsche Hanfverband (DHV) und andere Organisationen und Einrichtungen können hier beratend zur Seite stehen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, weiterhin eine humane und progressive Drogenpolitik zu unterstützen und Wege und Mittel zu finden, um den kontrollierten Verkauf von Cannabisprodukten im Ortsbezirk 1 zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 26.02.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2014OFOF 409/1tleutviertel InnenstadtFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Legale Verkaufsstellen für CannabisprodukteOrtsbeiratsantrag
- 18. Februar 2014Sie sind hierOAOA 471Legale Verkaufsstellen für CannabisprodukteAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf27 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu b) SPD und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 1163 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 1164 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 3. Die Vorlage NR 1198 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage OA 471 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 1163 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kliehm, David, Busch, Trinklein, Ross, zu Löwenstein, Lang, Popp, Daum und Rinn dienen zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 1164 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kliehm, David, Busch, Trinklein, Ross, zu Löwenstein, Lang, Popp, Daum und Rinn dienen zur Kenntnis. 3. a) Der Vorlage NR 1198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kliehm, David, Busch, Trinklein, Ross, zu Löwenstein, Lang, Popp, Daum und Rinn dienen zur Kenntnis. 4. a) Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kliehm, David, Busch, Trinklein, Ross, zu Löwenstein, Lang, Popp, Daum und Rinn dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung) zu 4. zu a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CD und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)