Bewohnerparken in der Leverkuser Straße zwischen Brüning- und Luciusstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Genau auf der Leverkuser Straße verläuft die Grenze zwischen den beiden Zonen für das Anwohnerparken in Höchst. Im genannten Bereich der Straße befinden sich Parkplätze nur auf der Seite der Rudolf-Schäfer-Anlage (Zone 2), auf der anderen Straßenseite befinden sich Wohnhäuser, wo aber parken nicht zulässig ist. Die Regelung des Anwohnerparkens bestimmt, dass man eine Berechtigung für das Anwohnerparken nur für die Zone erhält, in der das Haus liegt, in dem man wohnt. Deshalb erhalten die Bewohner der Leverkuser Straße im genannten Bereich einen Berechtigungsausweis
- Um auf den Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken zu können, benötigern sie aber Berechtigungsausweis
- Andere Parkmöglichkeiten bestehen für die betreffenden Bewohner der Leverkuser Straße in der Brüningstraße und der Luciusstraße. Diese Parkplätze sind jedoch deutlich weiter weg von den Häusern der Bewohner und die Parkplätze sind nicht sehr zahlreich. Die Parkplätze in der Leverkuser Straße dagegen sind unmittelbar gegenüber der Häuser und vergelichsweise zahlreich.
Inhalt
Antrag vom 16.05.2012, OF 404/6
Betreff:
Bewohnerparken in der Leverkuser Straße zwischen Brüning- und Luciusstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
wie es auf den Parkplätzen in der Leverkuser Straße zwischen Brüningstraße und Luciusstraße (Zone 2 des Anwohnerparkens in Höchst) ermöglicht werden kann, dass dort Anwohner mit Berechtigungsausweis für Zone 1 parken können, die gegenüber der Parkplätze im genannten Bereich der Leverkuser Straße wohnen.
Begründung:
Genau auf der Leverkuser Straße verläuft die Grenze zwischen den beiden Zonen für das Anwohnerparken in Höchst. Im genannten Bereich der Straße befinden sich Parkplätze nur auf der Seite der Rudolf-Schäfer-Anlage (Zone 2), auf der anderen Straßenseite befinden sich Wohnhäuser, wo aber parken nicht zulässig ist. Die Regelung des Anwohnerparkens bestimmt, dass man eine Berechtigung für das Anwohnerparken nur für die Zone erhält, in der das Haus liegt, in dem man wohnt. Deshalb erhalten die Bewohner der Leverkuser Straße im genannten Bereich einen Berechtigungsausweis
- Um auf den Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken zu können, benötigern sie aber Berechtigungsausweis
- Andere Parkmöglichkeiten bestehen für die betreffenden Bewohner der Leverkuser Straße in der Brüningstraße und der Luciusstraße. Diese Parkplätze sind jedoch deutlich weiter weg von den Häusern der Bewohner und die Parkplätze sind nicht sehr zahlreich. Die Parkplätze in der Leverkuser Straße dagegen sind unmittelbar gegenüber der Häuser und vergelichsweise zahlreich. Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2012Sie sind hierOFOF 404/6Bewohnerparken in der Leverkuser Straße zwischen Brüning- und LuciusstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. Juni 2012VV 407Bewohnerparken in der Leverkuser Straße zwischen Brüning- und LuciusstraßeAnfrage
- 31. August 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1409Bewohnerparken in der Leverkuser Straße zwischen Brüning- und LuciusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme