Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer Landstraße
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Arbeiten an der Eschersheimer Landstraße in den folgenden Bauphasen 1. am Fahrbahnrand zur U-Bahnlinie, dort wo der Zaun die Bahnlinie abtrennt, ein schmaler Grasstreifen eingefügt und möglichst gärtnerisch werden kann. 2. dort, wo bisher in den Parkbuchten Natursteinpflaster verlegt war, dieses im Rahmen des Umbaus auch wieder in die Parkbuchten eingefügt werden kann. Begründung: Beide Maßnahmen können dazu beitragen, einer übermäßigen Versiegelung von Flächen entgegenzuwirken. Zudem würden sie sich positiv auf das Erscheinungsbild der Straße auswirken.
Zu 1: Bisher gab es eine offene und unversiegelte Fläche an der Begrenzung der Fahrbahn zur U-Bahnlinie, die von Gras bewachsen war. Dem Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, wieso diese im bisherigen Bauprozess durch eine feste Betondecke ersetzt wurde.
Zu 2: Der Ortsbeirat befürwortet, daß bestehendes Natursteinpflaster im Ortsbezirk weiterhin erhalten bleibt, da es einen Beitrag zur ansprechenden Gestaltung des Stadtbildes leistet und es einen natürlichen Abfluss des Regenwassers gewährleistet. Insbesondere innerhalb der Parkbuchten bestehen dabei auch keine negativen Auswirkungen auf den fließenden Verkehr.
Inhalt
Antrag vom 15.01.2018, OF 398/9
Betreff: Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Arbeiten an der Eschersheimer Landstraße in den folgenden Bauphasen 1. am Fahrbahnrand zur U-Bahnlinie, dort wo der Zaun die Bahnlinie abtrennt, ein schmaler Grasstreifen eingefügt und möglichst gärtnerisch werden kann. 2. dort, wo bisher in den Parkbuchten Natursteinpflaster verlegt war, dieses im Rahmen des Umbaus auch wieder in die Parkbuchten eingefügt werden kann.
Begründung: Beide Maßnahmen können dazu beitragen, einer übermäßigen Versiegelung von Flächen entgegenzuwirken. Zudem würden sie sich positiv auf das Erscheinungsbild der Straße auswirken.
Zu 1: Bisher gab es eine offene und unversiegelte Fläche an der Begrenzung der Fahrbahn zur U-Bahnlinie, die von Gras bewachsen war. Dem Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, wieso diese im bisherigen Bauprozess durch eine feste Betondecke ersetzt wurde.
Zu 2: Der Ortsbeirat befürwortet, daß bestehendes Natursteinpflaster im Ortsbezirk weiterhin erhalten bleibt, da es einen Beitrag zur ansprechenden Gestaltung des Stadtbildes leistet und es einen natürlichen Abfluss des Regenwassers gewährleistet. Insbesondere innerhalb der Parkbuchten bestehen dabei auch keine negativen Auswirkungen auf den fließenden Verkehr.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2018Sie sind hierOFOF 398/9Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Januar 2018VV 747Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 936Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme