Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer Landstraße
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.01.2018, V 747 entstanden aus Vorlage: OF 398/9 vom 15.01.2018
Betreff: Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob im Rahmen der Arbeiten an der Eschersheimer Landstraße in den folgenden Bauphasen 1. am Fahrbahnrand zur U-Bahn-Linie, dort wo der Zaun die Bahnlinie abtrennt, ein schmaler Grasstreifen eingefügt und möglichst gärtnerisch gepflegt werden kann; 2. dort, wo bisher in den Parkbuchten Natursteinpflaster verlegt war, dieses im Rahmen des Umbaus auch wieder in die Parkbuchten eingefügt werden kann.
Begründung: Beide Maßnahmen können dazu beitragen, einer übermäßigen Versiegelung von Flächen entgegenzuwirken. Zudem würden sie sich positiv auf das Erscheinungsbild der Straße auswirken.
Zu 1: Bisher gab es eine offene und unversiegelte Fläche an der Begrenzung der Fahrbahn zur U-Bahn-Linie, die von Gras bewachsen war. Dem Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, wieso diese im bisherigen Bauprozess durch eine feste Betondecke ersetzt wurde.
Zu 2: Der Ortsbeirat befürwortet, dass bestehendes Natursteinpflaster im Ortsbezirk weiterhin erhalten bleibt, da es einen Beitrag zur ansprechenden Gestaltung des Stadtbildes leistet und es einen natürlichen Abfluss des Regenwassers gewährleistet. Insbesondere innerhalb der Parkbuchten bestehen dabei auch keine negativen Auswirkungen auf den fließenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2018OFOF 398/9Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Januar 2018Sie sind hierVV 747Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 936Anpassungen beim Bauprozess an der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen