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Sicherung Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule

Vorlagentyp: OFSPD
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Geschwister-Scholl-Schule In der Presse (u. a. FNP vom 27.11.2013) wurde berichtet, dass Ende November (über ein Wochenende) von Unbekannten auf dem Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule Wänden und Fenstern mit Schmierereien (rechtsradikale Symbole) verunstaltet wurden. Dabei konnten die Täter vermutlich über die Außentreppen bis zum zweiten Stock vordringen. Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, unter Einbeziehung der Schulleitung, prüfen zu lassen, wie der leichte Zugang zu den Außentreppen zu verhindern ist, wie das gesamte Schulgelände gegen unbefugte Nutzung (insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden) gesichert werden kann und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die zur Behebung der Sicherheitsprobleme führen. Begründung: Während das Schulgelände von der Rückseite (aus Richtung Nidda) aufgrund von Zerstörungen des Schulgartens und versuchten Diebstahls teilweise gut gesichert ist, kann das Grundstück der Geschwister-Scholl-Schule von der Hadrianstraße aus ohne große Mühe jederzeit betreten werden. Das Schulgelände kann von außen schlecht eingesehen werden und es unterliegt durch die umgebende Wohnbebauung keiner sozialen Kontrolle. In der Vergangenheit wurden immer wieder Personen auf dem Gelände angetroffen, die nicht zur Schulgemeinde gehörten. Es kam auch zu mehreren Sachbeschädigungen (Fensterbruch, Sitzbankzerstörung). Durch die unzureichende Sicherung des Zugangs zu den Außentreppen können zu jeder Zeit (u. a. auch während der Schulzeit) unbefugte Personen bis zu den Fenstern der jeweiligen Klassenzimmer und auf das Dach vordringen. Neben dem angedeuteten Sicherheitsproblem kann aufgrund der umfangreichen und teueren Verglasung des Gebäudes bei entsprechendem Vandalismus ein erheblicher Schadensfall eintreten.

Inhalt

Antrag vom 06.01.2014, OF 398/8

Betreff: Sicherung Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule In der Presse (u. a. FNP vom 27.11.2013) wurde berichtet, dass Ende November (über ein Wochenende) von Unbekannten auf dem Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule Wänden und Fenstern mit Schmierereien (rechtsradikale Symbole) verunstaltet wurden. Dabei konnten die Täter vermutlich über die Außentreppen bis zum zweiten Stock vordringen. Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, unter Einbeziehung der Schulleitung, prüfen zu lassen, wie der leichte Zugang zu den Außentreppen zu verhindern ist, wie das gesamte Schulgelände gegen unbefugte Nutzung (insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden) gesichert werden kann und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die zur Behebung der Sicherheitsprobleme führen.

Begründung: Während das Schulgelände von der Rückseite (aus Richtung Nidda) aufgrund von Zerstörungen des Schulgartens und versuchten Diebstahls teilweise gut gesichert ist, kann das Grundstück der Geschwister-Scholl-Schule von der Hadrianstraße aus ohne große Mühe jederzeit betreten werden. Das Schulgelände kann von außen schlecht eingesehen werden und es unterliegt durch die umgebende Wohnbebauung keiner sozialen Kontrolle. In der Vergangenheit wurden immer wieder Personen auf dem Gelände angetroffen, die nicht zur Schulgemeinde gehörten. Es kam auch zu mehreren Sachbeschädigungen (Fensterbruch, Sitzbankzerstörung). Durch die unzureichende Sicherung des Zugangs zu den Außentreppen können zu jeder Zeit (u. a. auch während der Schulzeit) unbefugte Personen bis zu den Fenstern der jeweiligen Klassenzimmer und auf das Dach vordringen. Neben dem angedeuteten Sicherheitsproblem kann aufgrund der umfangreichen und teueren Verglasung des Gebäudes bei entsprechendem Vandalismus ein erheblicher Schadensfall eintreten.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2014Sie sind hier
    OFOF 398/8Sicherung Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. Januar 2014OMOM 2815Sicherung Schulgelände der Geschwister-Scholl-SchuleDirektanregung
  3. 11. April 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 516Sicherung Schulgelände der Geschwister-Scholl-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 26 · 23.01.2014
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2815 2014 Die Vorlage OF 398/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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