Sanierung der Abwasserrohre im Bereich der oberen Eschersheimer Landstraße
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Bereich der oberen Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- In welchem Zustand befinden sich die während der an der Eschersheimer Landstraße seit Frühjahr 2017 durchgeführten Umbaumaßnahmen vorgefundenen Abwasserleitungen der Mainova?
- Wurden diese ersetzt, soweit sie sich als sanierungsbedürftig erwiesen?
- Ist es zutreffend, dass die Mainova die Ersetzung alter, noch nicht unmittelbar sanierungsbedürftiger Rohre im Zuge der laufenden und noch kommenden Umbaumaßnahmen mit der Begründung abgelehnt hat, diese seien noch nicht abgeschrieben?
- Ist es zutreffend, dass der maximale Abschreibungszeitraum der fraglichen Anlagen in 2-3 Jahren von jetzt an erreicht ist?
- Wer würde für die Kosten aufkommen, wenn in 3-4 Jahren Schäden an den fraglichen Anlagen auftreten und dafür die dann fertig umgebaute Eschersheimer Landstraße bereichsweise wieder geöffnet werden müsste? Begründung: Auch wenn es sich bei der Mainova um ein eigenständiges Unternehmen handelt, so steht dieses doch zu 75,2 % im Eigentum der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH), die wiederum zu 100 % der Stadt Frankfurt gehört. Die SWFH definiert ihren Unternehmenszweck selbst dahin, die Arbeit ihrer Beteiligungen zu unterstützen, indem sie strategische und koordinierende sowie dienstleistende Aufgaben erfüllt. Gleichzeitig ist sie natürlich der Stadt Frankfurt und ihren Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Es liegt deshalb im Gesamtinteresse aller Beteiligten, mit den begrenzten finanziellen Ressourcen möglichst schonend und vorausschauend umzugehen. Dazu gehört auch, alte Anlagen, deren Sanierungsbedürftigkeit für die unmittelbare Zukunft zu erwarten ist, noch vor Ablauf des Abschreibungszeitraums zu ersetzen, wenn ohnehin Straßenarbeiten stattfinden, und so die Kosten für das erneute Öffnen einer gerade erneuerten Straße zu vermeiden.
Inhalt
Antrag vom 10.01.2018, OF 397/9
Betreff: Sanierung der Abwasserrohre im Bereich der oberen Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- In welchem Zustand befinden sich die während der an der Eschersheimer Landstraße seit Frühjahr 2017 durchgeführten Umbaumaßnahmen vorgefundenen Abwasserleitungen der Mainova?
- Wurden diese ersetzt, soweit sie sich als sanierungsbedürftig erwiesen?
- Ist es zutreffend, dass die Mainova die Ersetzung alter, noch nicht unmittelbar sanierungsbedürftiger Rohre im Zuge der laufenden und noch kommenden Umbaumaßnahmen mit der Begründung abgelehnt hat, diese seien noch nicht abgeschrieben?
- Ist es zutreffend, dass der maximale Abschreibungszeitraum der fraglichen Anlagen in 2-3 Jahren von jetzt an erreicht ist?
- Wer würde für die Kosten aufkommen, wenn in 3-4 Jahren Schäden an den fraglichen Anlagen auftreten und dafür die dann fertig umgebaute Eschersheimer Landstraße bereichsweise wieder geöffnet werden müsste? Begründung: Auch wenn es sich bei der Mainova um ein eigenständiges Unternehmen handelt, so steht dieses doch zu 75,2 % im Eigentum der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (SWFH), die wiederum zu 100 % der Stadt Frankfurt gehört. Die SWFH definiert ihren Unternehmenszweck selbst dahin, die Arbeit ihrer Beteiligungen zu unterstützen, indem sie strategische und koordinierende sowie dienstleistende Aufgaben erfüllt. Gleichzeitig ist sie natürlich der Stadt Frankfurt und ihren Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Es liegt deshalb im Gesamtinteresse aller Beteiligten, mit den begrenzten finanziellen Ressourcen möglichst schonend und vorausschauend umzugehen. Dazu gehört auch, alte Anlagen, deren Sanierungsbedürftigkeit für die unmittelbare Zukunft zu erwarten ist, noch vor Ablauf des Abschreibungszeitraums zu ersetzen, wenn ohnehin Straßenarbeiten stattfinden, und so die Kosten für das erneute Öffnen einer gerade erneuerten Straße zu vermeiden.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2018Sie sind hierOFOF 397/9Sanierung der Abwasserrohre im Bereich der oberen Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Januar 2018VV 746Sanierung der Frischwasserrohre im Bereich der oberen Eschersheimer LandstraßeAnfrage
- 30. April 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 833Sanierung der Frischwasserrohre im Bereich der oberen Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme