Entführung oder Diebstahl von Einkaufswagen verhindern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen:
- In die Satzung für Sicherheit und Ordnung wird - soweit sich der Sachverhalt nicht schon herleiten lässt - eingefügt: 1.1 das Verbringen von Einkaufwagen in den öffentlichen Raum ist nicht gestattet; 1.2 Firmen, die ihrer Kundschaft Einkaufwagen zur Verfügung stellen, haben in geeigneter Weise die Mitnahnahme von Einkaufswagen in den öffentlichen Raum zu unterbinden; 1.3 die Mitnahme in den öffentlichen Raum von Einkaufswagen im Eigentum Dritter gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
- Der Magistrat geht auf die Betriebsleitungen der im Ortsbezirk ansässigen Firmen mit der Bitte zu, Vorrichtungen einzubauen, die das Verlassen des Betriebsgeländes mit einem firmeneigenen Einkaufswagen unmöglich macht. Begründung: Nachdem schon seit Jahren die Techniken gegen den Diebstahl von Einkaufswagen elektronisch oder mechanisch serienreif sind und auch genutzt werden, ist, ist es hohe Zeit, im Interesse eines aufgeräumten Stadtbildes, freier Gehwege und vor allem zur Abwehr von Gefahren im öffentlichen Raum allgemein, nötigenfalls Wegfahrsperren zur Pflicht zumachen und bei Übertretungen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Die bisherige Straffreiheit, Einkaufswagen zu entwenden, fördert offensichtlich die Unsitte, benutzte Wagen wahllos im öffentlichen Raum abzustellen. Die geschädigten Firmen beauftragen Rückholdienste, die scheinbar nur bekannte Fundstellen anfahren. Somit ist das Einsammeln nie vollständig. im Praunheimer Weg im Erich-Ollenhauer-Ring Die beiden Fotos sind stellvertretend für Ortslagen, die nicht so im Vorbeifahren erkannt werden und lange Zeit Schmuddelecken bleiben, bis sich jemand rührt. Der unbekannte Ortsdiener könnte für sinnvollere Arbeiten eingesetzt werden. Deshalb und grundsätzlich sollte der Tatbestand des Diebstahls von Einkaufswagen in eine Polizeiverordnung oder städtische Satzung aufgenommen und unter Strafe gestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 07.01.2009, OF 384/8
Betreff: Entführung oder Diebstahl von Einkaufswagen verhindern
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen:
- In die Satzung für Sicherheit und Ordnung wird - soweit sich der Sachverhalt nicht schon herleiten lässt - eingefügt: 1.1 das Verbringen von Einkaufwagen in den öffentlichen Raum ist nicht gestattet; 1.2 Firmen, die ihrer Kundschaft Einkaufwagen zur Verfügung stellen, haben in geeigneter Weise die Mitnahnahme von Einkaufswagen in den öffentlichen Raum zu unterbinden; 1.3 die Mitnahme in den öffentlichen Raum von Einkaufswagen im Eigentum Dritter gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
- Der Magistrat geht auf die Betriebsleitungen der im Ortsbezirk ansässigen Firmen mit der Bitte zu, Vorrichtungen einzubauen, die das Verlassen des Betriebsgeländes mit einem firmeneigenen Einkaufswagen unmöglich macht. Begründung: Nachdem schon seit Jahren die Techniken gegen den Diebstahl von Einkaufswagen elektronisch oder mechanisch serienreif sind und auch genutzt werden, ist, ist es hohe Zeit, im Interesse eines aufgeräumten Stadtbildes, freier Gehwege und vor allem zur Abwehr von Gefahren im öffentlichen Raum allgemein, nötigenfalls Wegfahrsperren zur Pflicht zumachen und bei Übertretungen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Die bisherige Straffreiheit, Einkaufswagen zu entwenden, fördert offensichtlich die Unsitte, benutzte Wagen wahllos im öffentlichen Raum abzustellen. Die geschädigten Firmen beauftragen Rückholdienste, die scheinbar nur bekannte Fundstellen anfahren. Somit ist das Einsammeln nie vollständig. im Praunheimer Weg im Erich-Ollenhauer-Ring Die beiden Fotos sind stellvertretend für Ortslagen, die nicht so im Vorbeifahren erkannt werden und lange Zeit Schmuddelecken bleiben, bis sich jemand rührt. Der unbekannte Ortsdiener könnte für sinnvollere Arbeiten eingesetzt werden. Deshalb und grundsätzlich sollte der Tatbestand des Diebstahls von Einkaufswagen in eine Polizeiverordnung oder städtische Satzung aufgenommen und unter Strafe gestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2009Sie sind hierOFOF 384/8Entführung oder Diebstahl von Einkaufswagen verhindernOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. Januar 2009OAOA 790Entführung oder Diebstahl von Einkaufswagen verhindernAnregung
- 25. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 788Entführung oder Diebstahl von Einkaufswagen verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen BFF (= Annahme) zu b) 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 CDU und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU und REP