Parken in der Röhrborngasse
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Röhrborngasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/202727.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse02.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Röhrborngasse per E-MailBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, das halbseitige Parken auf den Gehwegen in der Röhrborngasse in beiden Fahrtrichtungen zwischen den Einmündungen Schießgraben und Am Villaberg einzurichten. Begründung: Seit Jahren parken die Anwohner in diesem Abschnitt mit ihren Fahrzeugen halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg. Damit war die Durchfahrt des fließenden Verkehrs gewährleistet. Für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen war ausreichen Platz. Nach dem ein Anlieger der Röhrborngasse in den vergangenen Wochen das Polizeirevier um Kontrolle dieses Straßenabschnitts gebeten hat, haben die Anwohner schon mehrfach Strafzettel wegen Ihres dort geparkten PkW's erhalten. Das Parken auf dem Gehweg ist nicht explizit durch ein Verkehrsschild erlaubt, wurde aber schon seit vielen Jahren geduldet und es kam nie zu Beschwerden. Die Fahrzeuge müssen nun auf der Fahrbahn parken, was die Durchfahrt für den fließenden Verkehr erschwert. Es müssen Zwischen den geparkten PKW's Lücken gelassen werden, damit man dort dem Gegenverkehr ausweichen kann. Dadurch gehen an dieser Stelle ca. 10 bis 15 Parkplätze verloren, die die sowieso schon beengte Parksituation weiter verschärfen würde. Anlage 1 (ca. 196 KB)
Inhalt
Antrag vom 08.08.2016, OF 36/16
Betreff: Parken in der Röhrborngasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, das halbseitige Parken auf den Gehwegen in der Röhrborngasse in beiden Fahrtrichtungen zwischen den Einmündungen Schießgraben und Am Villaberg einzurichten.
Begründung: Seit Jahren parken die Anwohner in diesem Abschnitt mit ihren Fahrzeugen halb auf der Straße und halb auf dem Gehweg. Damit war die Durchfahrt des fließenden Verkehrs gewährleistet. Für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen war ausreichen Platz. Nach dem ein Anlieger der Röhrborngasse in den vergangenen Wochen das Polizeirevier um Kontrolle dieses Straßenabschnitts gebeten hat, haben die Anwohner schon mehrfach Strafzettel wegen Ihres dort geparkten PkW's erhalten. Das Parken auf dem Gehweg ist nicht explizit durch ein Verkehrsschild erlaubt, wurde aber schon seit vielen Jahren geduldet und es kam nie zu Beschwerden. Die Fahrzeuge müssen nun auf der Fahrbahn parken, was die Durchfahrt für den fließenden Verkehr erschwert. Es müssen Zwischen den geparkten PKW's Lücken gelassen werden, damit man dort dem Gegenverkehr ausweichen kann. Dadurch gehen an dieser Stelle ca. 10 bis 15 Parkplätze verloren, die die sowieso schon beengte Parksituation weiter verschärfen würde. Anlage 1 (ca. 196 KB)Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2016Sie sind hierOFOF 36/16Parken in der RöhrborngasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2016VV 114Parken in der RöhrborngasseAnfrage
- 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1574Parken in der RöhrborngasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP