Zukunft des St. Marienkrankenhauses
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Marienkrankenhauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
- Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte / sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses.
Inhalt
Antrag vom 28.02.2013, OF 355/3
Betreff: Zukunft des St. Marienkrankenhauses
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
- Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte / sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2013Sie sind hierOFOF 355/3Zukunft des St. MarienkrankenhausesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2013VV 676Zukunft des St. MarienkrankenhausesAnfrage
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 932Zukunft des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: Einstimmige Annahme