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Zukunft des St. Marienkrankenhauses

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 676 entstanden aus Vorlage: OF 355/3 vom 28.02.2013

Betreff: Zukunft des St. Marienkrankenhauses Der Magistrat wir um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des St. Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des St. Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
  2. Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, der Katharina-Kasper gGmbH, die Gebäude auf dem Gelände des St. Marienkrankenhauses zugunsten von (hochpreisigem) Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte/sollte dabei mit dem Altbau des St. Marienkrankenhauses an der Brahmsstraße und dem Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie?
  3. Wird die geplante Kooperation mit dem Bürgerhospital noch realisiert, vor allem der gemeinsame Operationstrakt über die Richard-Wagner-Straße zwischen beiden Krankenhäusern mit Tiefgarage?
  4. Wie beurteilt der Magistrat die Schließung der renommierten Klinik hinsichtlich der ausreichenden Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils?
  5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, vorhandene Grünanlagen im Rahmen der vorhandenen Bebauung für die Öffentlichkeit zu erhalten sowie eine genügende Zahl zusätzlicher Stellplätze auch zur öffentlichen Nutzung durch umliegende Anwohner vorzusehen? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur die Beschäftigten des St. Marienkrankenhauses, sondern auch die Anwohner und der Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des St. Marienkrankenhauses. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2013OFOF 355/3Zukunft des St. MarienkrankenhausesOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. März 2013Sie sind hier
    VV 676Zukunft des St. Marienkrankenhauses
    Anfrage
  3. 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 932Zukunft des St. MarienkrankenhausesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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