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Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft in den „Bleichwiesen“

Vorlagentyp: OFBFF
79 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

die Liegenschaft in den "Bleichwiesen" Vorgang: B 7/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die zeitweise Auslagerung der Diesterwegschule für die Dauer der Sanierung auf die nahe gelegene Liegenschaft der Stadt Frankfurt in den "Bleichwiesen" vorzunehmen. Dies ist der Standort, welcher nach dem Ortstermin am 21.03.2017 von den Beteiligten favorisiert wurde. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass diese Liegenschaft in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, doch in einem ähnlichen Fall (Franckeschule in Bockenheim - siehe B7 vom 13.01.2017) wurde die Auslagerung einer Schule in ein Landschaftsschutzgebiet beschlossen, da dies - wie auch in diesem Fall - die praktikabelste Lösung war. Begründung: Der Ortsbeirat hatte nach erwähntem Ortstermin gemeinsam mit der Schulleitung der Diesterwegschule, Elternvertretern, Stadtschulamt und Hochbauamt die Liegenschaft "Bleichwiese" nahe der Diesterwegschule für die Auslagerung favorisiert. Dieser Platz ist nicht nur sehr nah am Schulgelände gelegen, sondern es sind auch nur minimale Eingriffe in die Landschaft notwendig, um die Schule temporär dorthin auszulagern. Eine Renaturierung nach der Auslagerung ist obligatorisch. Die Turnhalle des TSV 1878 e.V. ist binnen weniger Minuten erreichbar. Der Schulweg für die Kinder ändert sich um lediglich circa 200 Meter. Eine entsprechende Anfrage des Ortsbeirates wurde vom Magistrat bislang mit Verweis auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass die Liegenschaft im Landschaftsschutzgebiet liegt.

Inhalt

Antrag vom 06.09.2017, OF 348/9

Betreff: Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft in den "Bleichwiesen" Vorgang: B 7/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die zeitweise Auslagerung der Diesterwegschule für die Dauer der Sanierung auf die nahe gelegene Liegenschaft der Stadt Frankfurt in den "Bleichwiesen" vorzunehmen. Dies ist der Standort, welcher nach dem Ortstermin am 21.03.2017 von den Beteiligten favorisiert wurde. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass diese Liegenschaft in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, doch in einem ähnlichen Fall (Franckeschule in Bockenheim - siehe B7 vom 13.01.2017) wurde die Auslagerung einer Schule in ein Landschaftsschutzgebiet beschlossen, da dies - wie auch in diesem Fall - die praktikabelste Lösung war.

Begründung: Der Ortsbeirat hatte nach erwähntem Ortstermin gemeinsam mit der Schulleitung der Diesterwegschule, Elternvertretern, Stadtschulamt und Hochbauamt die Liegenschaft "Bleichwiese" nahe der Diesterwegschule für die Auslagerung favorisiert. Dieser Platz ist nicht nur sehr nah am Schulgelände gelegen, sondern es sind auch nur minimale Eingriffe in die Landschaft notwendig, um die Schule temporär dorthin auszulagern. Eine Renaturierung nach der Auslagerung ist obligatorisch. Die Turnhalle des TSV 1878 e.V. ist binnen weniger Minuten erreichbar. Der Schulweg für die Kinder ändert sich um lediglich circa 200 Meter. Eine entsprechende Anfrage des Ortsbeirates wurde vom Magistrat bislang mit Verweis auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass die Liegenschaft im Landschaftsschutzgebiet liegt.Nebenvorlage: Antrag vom 21.09.2017, OF 352/9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2017BB 7Auslagerung der Franckeschule während der Sanierung: Das Wohl der Kinder und der Umwelt stehen im MittelpunktMagistratsbericht
  2. 6. September 2017Sie sind hier
    OFOF 348/9Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft in den „Bleichwiesen“
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  3. 21. September 2017OMOM 2216Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft in der BleichwieseDirektanregung
  4. 8. Januar 2018STST 35Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft in der BleichwieseStellungnahme
  5. 23. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 1288Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft in der BleichwieseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 15 · 21.09.2017
TO I, TOP 41
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2216 2017 1. Die Vorlage OF 348/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 352/9 tätig zu werden und Stadträtin Sylvia Weber, Dezernentin für Integration und Bildung, zu einer der nächsten beiden Sitzungen des Ortsbeirates 9 einzuladen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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