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Schaffung von mehr Sicherheit für die Schulkinder im Biedenkopfer Weg

Vorlagentyp: OFCDU
2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
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Begründung

Schulkinder im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: - Der Magistrat wird gebeten, als Schutz für die Fußgänger im Biedenkopfer Weg zwischen Langer Weg und in der Au auf ganzer Länge einen von der Fahrbahn abgetrennten Fußweg zu errichten. - Der Magistrat wird gebeten, Pläne für die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in den genannten Straßen solange nicht weiter zu verfolgen, bis die Stadt genügend Personal zur Verfügung stellt um dauerhaft Schritttempo und rücksichtvolles Fahren durchzusetzen. Begründung: Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Autofahrer zu schnell und rücksichtslos durch diese Straße fahren, obwohl sie als Tempo 30 Zone ausgeschildert ist. Das Ausschildern als "verkehrsberuhigte Zone", im Volksmund auch "Spielstraße" genannt, gibt nicht nur den Schulkindern sondern auch Erwachsenen ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Solange die Stadt nicht durch den Einsatz von entsprechendem Personal für ein rücksichtsvolles Fahren garantieren kann, bietet die Trennung von Fußweg und Fahrbahn mehr Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Vielfach wurde im Ortsbeirat bedauert, dass zwar begrüßenswerte Verkehrsregelungen verfugt wurden, die Stadt aber nicht ausreichend Personal einsetzt, diese Regelungen auch durchzusetzen. Wie in Frankfurt zu beobachten ist, sind Grundschüler selbst bei Hauptverkehrsstraßen geschützt, da die Fußwege in Straßen mit Grundschulen getrennt von der Fahrbahn sind.

Inhalt

Antrag vom 12.02.2019, OF 340/7

Betreff: Schaffung von mehr Sicherheit für die Schulkinder im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: - Der Magistrat wird gebeten, als Schutz für die Fußgänger im Biedenkopfer Weg zwischen Langer Weg und in der Au auf ganzer Länge einen von der Fahrbahn abgetrennten Fußweg zu errichten. - Der Magistrat wird gebeten, Pläne für die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in den genannten Straßen solange nicht weiter zu verfolgen, bis die Stadt genügend Personal zur Verfügung stellt um dauerhaft Schritttempo und rücksichtvolles Fahren durchzusetzen.

Begründung: Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Autofahrer zu schnell und rücksichtslos durch diese Straße fahren, obwohl sie als Tempo 30 Zone ausgeschildert ist. Das Ausschildern als "verkehrsberuhigte Zone", im Volksmund auch "Spielstraße" genannt, gibt nicht nur den Schulkindern sondern auch Erwachsenen ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Solange die Stadt nicht durch den Einsatz von entsprechendem Personal für ein rücksichtsvolles Fahren garantieren kann, bietet die Trennung von Fußweg und Fahrbahn mehr Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Vielfach wurde im Ortsbeirat bedauert, dass zwar begrüßenswerte Verkehrsregelungen verfugt wurden, die Stadt aber nicht ausreichend Personal einsetzt, diese Regelungen auch durchzusetzen. Wie in Frankfurt zu beobachten ist, sind Grundschüler selbst bei Hauptverkehrsstraßen geschützt, da die Fußwege in Straßen mit Grundschulen getrennt von der Fahrbahn sind.Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2018, OF 333/7 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Februar 2019 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.03.2019 im OBR 7 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 7
Sitzung 29 · 12.02.2019
TO I, TOP 6
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 340/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 30 · 19.03.2019
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Anregung an den Magistrat OM 4363 2019 1. Die Vorlage OF 333/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Vorlagentextes nach dem Wort "Bereichs" durch die Worte "in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg" ersetzt wird. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFarbechteFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDU
zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneFarbechteFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)

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