Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine gerechtere Gestaltung des Erbbauzinses, um Normalverdienern und jungen Familien den Zugang zu Immobilien zu ermöglichen. Dies soll durch die Berücksichtigung individueller Einkommensverhältnisse und Mieteinnahmen geschehen. Ziel ist es, die steigenden Erbbauzinsen zu begrenzen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, neue Erbbaurechtsverträge so zu gestalten, dass auch Normalverdiener und junge Familien im Ortsbezirk 11 den Erbbauzins bezahlen können. Um dies zu erreichen, sollten bei der Festlegung der Höhe des Erbbauzinses auch die individuellen Einkommensverhältnisse des Erbbauberechtigten berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden sollten dabei auch Mieteinnahmen, die auf dem Erbbaugrundstück erzielt werden.
Die von der Römerkoalition beabsichtigte Beibehaltung der Kopplung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert und die beabsichtigte Senkung des Erbbauzinses von 2,5% auf 1,5%, sollen nicht weiterverfolgt werden.
Bei der im Abstand von jeweils fünf Jahren stattfindenden Anpassung des Erbbauzinses sollte nicht mehr der Verbraucherpreisindex, sondern die Einkommensentwicklung / Reallohnentwicklung des Erbbauberechtigten berücksichtigt werden.
Begründung
Bedingt durch die Kopplung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert kommt es auch im Ortsbezirk 11 dazu, dass aktuell neu abgeschlossene Erbbaurechtsverträge einen um das 38-fache höheren Erbbauzins als die Vorgänger-Verträge ausweisen. Den Antragstellern ist ein Fall bekannt, in welchem der Erbbauzins von 409€ auf 15.390€ jährlich erhöht wurde. Für die kommenden Jahre werden weitere Steigerungen prognostiziert. Da die in den 1950er Jahren abgeschlossenen Erbbaubaurechtsverträge überwiegend eine Laufzeit von 75 Jahren haben, laufen in diesem und im nächsten Jahrzehnt die alten Verträge aus und neue Verträge mit den derzeit gültigen Konditionen werden abgeschlossen. Mit den Kopplungen des Erbbauzinses an die Bodenrichtwerte und den Verbraucherpreisindex profitiert die Stadt Frankfurt ungewollt von der Bodenspekulation und der hohen allgemeinen Inflation. Dadurch wiederum kommt es zu einer ungewollten Verteuerung der Mieten und somit der Vertreibung der alteingesessenen Frankfurter/innen aus der Stadt. Normalverdienern bleibt der Zugang zu einer eigenen Immobilie verwehrt. Die neuen Erbbauberichtigten, sowie diejenigen, bei denen die alten Verträge auslaufen, sind gezwungen, die Wohnungsmieten extrem zu erhöhen oder aber die Immobilie zu verkaufen. Sollte keine Änderung der Erbbaurechtsverträge vorgenommen werden, dann können sich zukünftig nur noch Besserverdienende, Spekulanten und Investoren eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück leisten. Die Mieten in der Stadt würden noch unerschwinglicher. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags weist in seinem Gutachten, "Die Gestaltung von Erbbauzinsvereinbarungen auf kommunalen Grundstücken" vom 29.01.2021, auf die Problematik der Kopplung der Erbbauzinsen an die stark steigenden Grundstückswerte hin. Weiterhin wird in diesem Gutachten ausgeführt, dass die Art und Höhe des Erbbauzinses, gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, frei vereinbart werden kann. Auch in Frankfurt sollte mehr und nicht weniger bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2022Sie sind hierOFOF 335/11Erbbauzins fair und sozial gerecht gestaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Oktober 2022OAOA 258Erbbauzins fair und sozial gerecht gestaltenAnregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 217Erbbauzins fair und sozial gerecht gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP