Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Installation eines Wandprospekthalters im Bürgeramt Nieder-Eschbach, um gängige Formulare und Zeitschriften bereitzustellen. Dies soll insbesondere älteren Bürgerinnen und Bürgern sowie denen, die den Umgang mit dem Internet scheuen, zugutekommen.
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Thema Senioren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im Eingangsbereich des Bürgeramtes Nieder-Eschbach einen Wandprospekthalter zu installieren, in dem gängige Formulare wie beispielsweise Formulare für die Steuererklärung, Seniorenzeitschrift usw. vorgehalten werden können.
Begründung
Vor dem Umbau des Bürgeramtes sind Formulare und Zeitschriften im alten Rathaus vorhanden gewesen. Seit dem Umbau ist kein Platz mehr für eine Auslage. Diesbezüglich haben sich bereits mehrere Bürgerinnen und Bürger beim Ortsbeirat beschwert. Insofern wird davon ausgegangen, dass der Bedarf, insbesondere bei älteren Bürgerinnen und Bürger und solchen, die sich nicht mit dem Internet anfreunden können oder wollen, an einer solchen Vorhaltung groß. Ein Wandprospekthalter nimmt nicht viel Raum in Anspruch und könnte Abhilfe schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2024Sie sind hierOFOF 328/15Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2024OMOM 6014Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt Nieder-EschbachDirektanregung
- 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 167Aufhängung eines Wandprospekthalters für Formulare und Zeitschriften im Bürgeramt NiederEschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme