Einrichtung eines Schulmaterialfonds
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Initiative ist notwendig in einem Ortsbeiratsbezirk wie dem OBR 1, mit mehreren Stadtteilen mit hohem Anteil an Bürgern mit Migrationshintergrund und einem hohen Anteil an Beziehern niedriger Einkommen und von Transferleistungen aus den Sozialsystemen. Hiervon ist z.B. das Gallus oder das Gutleut- sowie das Bahnhofsviertel betroffen. Eine solche Maßnahme hat für die hiervon betroffenen Bürger existenzielle Bedeutung. Dies vor allem in Zeiten, in denen durch steigende Lebensmittelpreise und sich verteuerndem Grundbedarf die Lebenshaltungskosten gerade der Bezieher niedriger Einkommen in einen Bereich abrutschen, in dem die bloße Existenz nicht mehr finanzierbar wird. Anlage 1 (ca. 271 KB)
Inhalt
Antrag vom 04.08.2007, OF 326/1
Betreff:
Einrichtung eines Schulmaterialfonds
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert die Einrichtung eines Fonds für Schulmaterialien zu prüfen.
Wir bitten den Magistrat darzustellen, wie die Einrichtung eines Schulmaterialfonds für bedürftige Familien mit schulpflichtigen Kindern möglichst noch zum Schuljahr 2007/2008 im Herbst 2007 erfolgen kann.
Zum Bezug von Leistungen aus diesem Schulmaterialfonds soll folgender Personenkreis anspruchsberechtigt sein:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II,
- Sozialgeld,
- Grundsicherung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz.
Mögliche Anspruchsvoraussetzungen können dabei sein
- das Vorliegen eines Frankfurt Passes,
- das sowohl der/die Sorgeberechtigte/n als auch das Kind/die Kinder in Frankfurt am Main gemeldet sind und
- Originalquittungen über den Erwerb von Schulmaterial (Übungs- und sonstige Hefte, Stifte, Ordner, Schreibwaren und ggf. auch Schulbücher)
Hierbei bitten wir ergänzend um Auskunft, welche unbürokratischen Regelungen für Kinder aus Familien mit ungeklärten Aufenthaltsstatus möglich sind, damit auch diese im Falle des Schulbesuchs der Kinder wegen der insgesamt sehr schwierigen Lebensumstände besonders bedürftigen Mitbürger in den Genuss einer solchen dringend benötigten Hilfe kommen können.
Ferner bitten wir um die Auflistung und Darstellung einer vergleichbaren Praxis in anderen Kommunen. In welchen Städten und Kommunen (bundesweit) werden, über den gesetzlichen Rahmen des SGB II hinaus, Zuschüsse z. B. für Schulmaterialien, Weihnachten u. ä. durch den kommunalen Haushalt finanziert? Wie werden die Betroffenen über die Möglichkeiten, zusätzliche Beihilfen zu erhalten, unterrichtet?
Begründung:
Die Initiative ist notwendig in einem Ortsbeiratsbezirk wie dem OBR 1, mit mehreren Stadtteilen mit hohem Anteil an Bürgern mit Migrationshintergrund und einem hohen Anteil an Beziehern niedriger Einkommen und von Transferleistungen aus den Sozialsystemen. Hiervon ist z.B. das Gallus oder das Gutleut- sowie das Bahnhofsviertel betroffen. Eine solche Maßnahme hat für die hiervon betroffenen Bürger existenzielle Bedeutung. Dies vor allem in Zeiten, in denen durch steigende Lebensmittelpreise und sich verteuerndem Grundbedarf die Lebenshaltungskosten gerade der Bezieher niedriger Einkommen in einen Bereich abrutschen, in dem die bloße Existenz nicht mehr finanzierbar wird.
Anlage 1 (ca. 271 KB)Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2007Sie sind hierOFOF 326/1Einrichtung eines SchulmaterialfondsOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. September 2007OAOA 486Einrichtung eines SchulmaterialfondsAnregung
- 21. Juli 2008Antwort des Magistrats · nach 50 WochenBB 440- Schlechter Schulstart für immer mehr Kinder in Frankfurt - Einrichtung eines Schulmaterialfonds - Übernahme der Kosten für die Unterrichtsmaterialien in den öffentlichen Schulen im Nordend - Bekämpfung der Kinderarmut - Schulmittelfonds einrichten - SchMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und E.L. gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung), bei zwei Enthaltungen GRÜNE