Milieuschutz für Rödelheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt für den Stadtteil Rödelheim die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses eine entsprechende Satzung zeitnah zu erlassen. Begründung: Ziel der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung von in Ausstattung und Mietpreis angemessenem Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen und die Vermeidung der Verdrängung dieser Sozialgruppen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 8.11.2018 sechs derartige Erhaltungsatzungen für Teile des Westends, des Ostends, Bornheims, Sachsenhausen und das Gutleutviertel auf den Weg gebracht. Der Stadtteil Rödelheim ist - wenngleich vergleichsweise peripher gelegen - ähnlich urban strukturiert wie die genannten Stadtteile. Dies resultiert aus der eigenständigen Geschichte als wichtiger Standort für Industrie und Gewerbe. Noch existieren in Rödelheim zahlreiche Quartiere mit vergleichsweise günstigen Mieten. In den letzten Jahren ist jedoch auch in Rödelheim ein zunehmende "Aufwertungstendenz" zu beobachten. Noch besteht aus Sicht des Ortsbeirats die große Chance die angestammte Bevölkerung vor einer drohenden Verdrängung zu schützen und im Sinne des § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB in Ausstattung und Mietpreis angemessenen Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen zu erhalten.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2018, OF 322/7
Betreff: Milieuschutz für Rödelheim Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt für den Stadtteil Rödelheim die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses eine entsprechende Satzung zeitnah zu erlassen.
Begründung: Ziel der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung von in Ausstattung und Mietpreis angemessenem Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen und die Vermeidung der Verdrängung dieser Sozialgruppen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 8.11.2018 sechs derartige Erhaltungsatzungen für Teile des Westends, des Ostends, Bornheims, Sachsenhausen und das Gutleutviertel auf den Weg gebracht. Der Stadtteil Rödelheim ist - wenngleich vergleichsweise peripher gelegen - ähnlich urban strukturiert wie die genannten Stadtteile. Dies resultiert aus der eigenständigen Geschichte als wichtiger Standort für Industrie und Gewerbe. Noch existieren in Rödelheim zahlreiche Quartiere mit vergleichsweise günstigen Mieten. In den letzten Jahren ist jedoch auch in Rödelheim ein zunehmende "Aufwertungstendenz" zu beobachten. Noch besteht aus Sicht des Ortsbeirats die große Chance die angestammte Bevölkerung vor einer drohenden Verdrängung zu schützen und im Sinne des § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB in Ausstattung und Mietpreis angemessenen Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen zu erhalten.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2018Sie sind hierOFOF 322/7Milieuschutz für RödelheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2018OAOA 337Milieuschutz für RödelheimAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und REP