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Entscheidend ist auf.n Platz - Sportplatz Herder

Vorlagentyp: OFGRÜNE
33 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Begründung

Sportplatz Herder Vorgang: ST 555/13 Der Magistrat wird gebeten, den Willen zur Durchsetzung seines Hausrechts auf dem Sportplatz der Herderschule gegenüber der zuständigen Polizeidienststelle so klar zu kommunizieren, dass diese auf Hinweise der Anwohner regelmäßig reagiert. Begründung: Der erwähnte Sportplatz liegt in einem Blockinnenbereich und dient dem Schulsport der Herderschule. Seit Jahren beschäftigt sich der Ortsbeirat mit Beschwerden von Anwohnern wegen der missbräuchlichen Nutzung in Abendstunden und am Wochenende. Derartige Beschwerden kamen auch im Sommer 2013 wieder auf. Zuvor hatten sie im letzten Herbst zu einer Anregung der KAV geführt. Die Anwohner haben den Eindruck, dass die Polizei mitunter nicht ganz sicher ist, auf welcher Grundlage sie einschreiten soll. In der erwähnten Stellungnahme ST 555 bringt der Magistrat seinen Willen eher implizit zum Ausdruck, indem er auf den Zweck des Geländes hinweist und die technischen Maßnahmen erwähnt (. .abgeschlossen ... und ... eingezäunt). Diese Willensäußerung scheint nicht zu reichen, und zwar in zweierlei Hinsicht:

  1. Die Umzäunung wird überstiegen.
  2. Die herbeigerufene Polizei bleibt in vielen Fällen untätig, weil
    • a)Übersteiger behaupten, sie seien zurecht da und
    • b)die Beamten den Vorweis der ST 555 durch Anwohner als Antwort auf eine Anfrage ansehen (formal ja richtig) und nicht als Aufruf zum Handeln. Also muss das zuständige Amt der Polizei gegenüber verdeutlichen, dass es regelmäßig die Übersteiger nicht dulden will und - da ein Schulamt nicht z.B. Sonntag mittags um 14 Uhr an einem Sportplatz auf der Lauer liegen kann - dass die Polizei ggf. auf den Hinweis von Anwohnern hin einschreiten soll.

Inhalt

Antrag vom 13.08.2013, OF 312/4

Betreff: Entscheidend ist auf'n Platz - Sportplatz Herder Vorgang: ST 555/13 Der Magistrat wird gebeten, den Willen zur Durchsetzung seines Hausrechts auf dem Sportplatz der Herderschule gegenüber der zuständigen Polizeidienststelle so klar zu kommunizieren, dass diese auf Hinweise der Anwohner regelmäßig reagiert.

Begründung: Der erwähnte Sportplatz liegt in einem Blockinnenbereich und dient dem Schulsport der Herderschule. Seit Jahren beschäftigt sich der Ortsbeirat mit Beschwerden von Anwohnern wegen der missbräuchlichen Nutzung in Abendstunden und am Wochenende. Derartige Beschwerden kamen auch im Sommer 2013 wieder auf. Zuvor hatten sie im letzten Herbst zu einer Anregung der KAV geführt. Die Anwohner haben den Eindruck, dass die Polizei mitunter nicht ganz sicher ist, auf welcher Grundlage sie einschreiten soll. In der erwähnten Stellungnahme ST 555 bringt der Magistrat seinen Willen eher implizit zum Ausdruck, indem er auf den Zweck des Geländes hinweist und die technischen Maßnahmen erwähnt (. .abgeschlossen ... und ... eingezäunt). Diese Willensäußerung scheint nicht zu reichen, und zwar in zweierlei Hinsicht:

  1. Die Umzäunung wird überstiegen.
  2. Die herbeigerufene Polizei bleibt in vielen Fällen untätig, weil
    • a)Übersteiger behaupten, sie seien zurecht da und
    • b)die Beamten den Vorweis der ST 555 durch Anwohner als Antwort auf eine Anfrage ansehen (formal ja richtig) und nicht als Aufruf zum Handeln. Also muss das zuständige Amt der Polizei gegenüber verdeutlichen, dass es regelmäßig die Übersteiger nicht dulden will und - da ein Schulamt nicht z.B. Sonntag mittags um 14 Uhr an einem Sportplatz auf der Lauer liegen kann - dass die Polizei ggf. auf den Hinweis von Anwohnern hin einschreiten soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2013STST 555Schulsportplatz an der Herderschule ausschließlich für sportaktivitäten von Seiten der Schulkinder während des Schulbetriebs nutzen!Stellungnahme
  2. 13. August 2013Sie sind hier
    OFOF 312/4Entscheidend ist auf.n Platz - Sportplatz Herder
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 24. September 2013OMOM 2507Entscheidend ist aufn Platz - Sportplatz HerderDirektanregung
  4. 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1643Entscheidend ist aufn Platz - Sportplatz HerderStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 23 · 27.08.2013
TO I, TOP 13
Beraten
Die Vorlage OF 312/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 24 · 24.09.2013
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2507 2013 Die Vorlage OF 312/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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