Wer hat die Planungshoheit in Frankfurt?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat 1 hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, die künftige Europaallee nicht im "Schnellstraßenniveau" zu dimensionieren, um Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus in Grenzen zu halten. An diese Vorgabe muss sich auch der Investor halten, wenn das Gallus weiter liebens- und lebenswert bleiben soll. Der Magistrat muss im Rahmen der Planungshoheit der Stadt Frankfurt diesbezüglich klare Vorgaben - auch im Hinblick auf Straßenquerschnitte - machen. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 95 Zuständige Ortsbeiräte: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 09.04.2002, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 682 2002 1.
a) Die Vorlage B 95 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 682 zur Kenntnis genommen.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 312/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz dementsprechend geändert wird, dass der Bericht des Magistrats als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen wird. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 06.03.2002, OF 312/1
Betreff:
Wer hat die Planungshoheit in Frankfurt?
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bericht des Magistrats B 95 vom 25.01.2002 wird zurückgewiesen.
Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungshoheit für den Bereich des Europaviertels weiterhin bei der Stadt Frankfurt zu belassen und nicht - wie dem erwähntem Bericht zu entnehmen ist - abzuwarten, bis der Grundstückeigentümer eine Planung fertiggestellt hat, um dann die Planung der Straße daran auszurichten.
Die Stadt - als Dienstleister für die in ihr lebenden Bürgerinnen und Bürger - hat sich an der Lebens- und Wohnqualität ihrer Bewohner zu orientieren. Der Straßenquerschnitt muss so bemessen sein, dass Lärmbelästigung durch hohes Tempo und großes Fahrzeugaufkommen weitgehend vermieden wird.
Begründung:
Der Ortsbeirat 1 hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, die künftige Europaallee nicht im "Schnellstraßenniveau" zu dimensionieren, um Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus in Grenzen zu halten. An diese Vorgabe muss sich auch der Investor halten, wenn das Gallus weiter liebens- und lebenswert bleiben soll. Der Magistrat muss im Rahmen der Planungshoheit der Stadt Frankfurt diesbezüglich klare Vorgaben - auch im Hinblick auf Straßenquerschnitte - machen.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 95 Zuständige Ortsbeiräte: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2002BB 951. Bebauungsplan Nr. 556 .Messeviertel/Hemmerichsweg. hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (Nr. 1415) 2. Flächen für öffentliche Nutzungen im Bereich des B-Planes 556 .Messeviertel-Hemmerichsweg. (OA 1754)Magistratsbericht
- 6. März 2002Sie sind hierOFOF 312/1Wer hat die Planungshoheit in Frankfurt?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. April 2002OAOA 682Wer hat die Planungshoheit in Frankfurt? Bericht des Magistrats vom 25.01.2002, B 95Anregung
- 5. August 2002Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 8011. Bebauungsplan Nr. 556 - Messeviertel/Hemmerichsweg - hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 2. Flächen für öffentliche Nutzungen im Bereich des B-Plans 556 .Messeviertel - Hemmerichsweg.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme