Entsiegelung von Flächen (im Frankfurter Westen)
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, den Magistrat zu beauftragen, Flächen im Ortsbezirk 6, die sich in städtischem Besitz befinden, zu identifizieren. Ziel ist es, diese Flächen auf die Möglichkeit der Entsiegelung zu überprüfen und sicherzustellen, dass bei zukünftigen Projekten die Versiegelung minimiert wird.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, diejenigen Flächen im Ortsbezirk 6 dem Ortsbeirat mitzuteilen, die sich in städtischer Hand befinden, damit der Ortsbeirat gemäß der Antwort des Magistrats im vorgenannten Bericht diejenigen Flächen in städtischem Besitz auf die Möglichkeit der Entsiegelung hin überprüfen kann. Um sicher zu stellen, dass künftig bei allen Projekten im Ortsbezirk auf die geringste Versiegelung geachtet wird, wird gebeten, den Ortsbeirat entsprechend einzubinden.
Begründung
Um schnellstmöglich diejenigen Flächen auf Entsiegelung zu überprüfen, die wenigstens in städtischem Besitz sind, sollte dem Ortsbeirat eine entsprechende Liegenschaftsliste überlassen werden. Damit nicht überflüssige Versiegelungen im Ortsbezirk vorgenommen werden, könnten hier die Mitglieder des Ortsbeirates durch ihre Ortskenntnisse bei den Planungen und Gestaltungen hilfreiche Informationen geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2020BB 202Entsiegelung von FlächenMagistratsbericht
- 5. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 308/6Entsiegelung von Flächen (im Frankfurter Westen)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Januar 2022OAOA 124Entsiegelung von Flächen (im Frankfurter Westen)Anregung
- 9. Januar 2023BB 5EntsiegelungskonzeptMagistratsbericht
- 6. November 2023Antwort des Magistrats · nach 184 WochenBB 427EntsiegelungskonzeptMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)