Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Seehofpark — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.08.2026.
- Kurzfristige Einrichtung eines Gehstreifens im Goldbergweg07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Der Sommer steht vor der Tür, und mit ihm steigt die Zahl der Menschen, die sich wieder vermehrt im Stadtgebiet beziehun18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Boulebahn im Seehofpark begradigen29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Seehofpark per E-MailBegründung
Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat noch folgende Auskünfte erteilt:1. welche Bereiche des Ortsbezirks 5 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: - 1 GB und besser, - 50 Mbit/s bis 999 Mbit/s, - 17 Mbit/s bis 49 Mbit/s, - 1 Mbit/s bis 16 Mbit/s, 2. wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen. 3. Im Ortsbezirk 5 sind insbesondere die Bereiche Bürostadt, Colmarer Straß e, Im Mainfeld, Seehof-Park bis Waldfriedhof Oberrad schlecht mit Breitband versorgt. Was unternimmt der Magistrat dagegen? Wann ist mit einer besserer Versorgung zu rechnen? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch im Ortsbezirk 5 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird.
Inhalt
Antrag vom 03.01.2017, OF 305/5
Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat noch folgende Auskünfte erteilt:1. welche Bereiche des Ortsbezirks 5 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: - 1 GB und besser, - 50 Mbit/s bis 999 Mbit/s, - 17 Mbit/s bis 49 Mbit/s, - 1 Mbit/s bis 16 Mbit/s, 2. wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen. 3. Im Ortsbezirk 5 sind insbesondere die Bereiche Bürostadt, Colmarer Straß e, Im Mainfeld, Seehof-Park bis Waldfriedhof Oberrad schlecht mit Breitband versorgt. Was unternimmt der Magistrat dagegen? Wann ist mit einer besserer Versorgung zu rechnen?
Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch im Ortsbezirk 5 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2017Sie sind hierOFOF 305/5Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · FDP
- 20. Januar 2017VV 326Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5Anfrage
- 21. April 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 751Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme