Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße
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Deuil-La-Barre-Straße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.10.2026.
- Verlegung des Fußgängerüberwegs auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen02.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-MailBegründung
Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als (zu nutzenden) Fuß/Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigteilen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine Ausweisung/Beschilderung fehlt. Das führt aber dazu, dass Radfahrer aus der oder in die Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen , was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß/Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrer im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2015, OF 300/15
Betreff: Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als (zu nutzenden) Fuß/Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigteilen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine Ausweisung/Beschilderung fehlt. Das führt aber dazu, dass Radfahrer aus der oder in die Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen , was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß/Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrer im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt.
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2015Sie sind hierOFOF 300/15Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2015OMOM 4756Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-StraßeDirektanregung
- 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 320Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU, BFF und Herr Krebs